96 Prozent der Kinder haben einen Platz an ihrer Wunsch-Grundschule bekommen

Für das Schuljahr 2023/24 haben von 10.735 benachrichtigten Familien insgesamt 9.917 Familien ihre Kinder innerhalb der Anmeldefrist an Kölner Grundschulen angemeldet. Davon konnten rund 9.565 Kinder an ihrer Wunsch-Schule angenommen werden. Das entspricht einem Anteil von rund 96 Prozent. 352 Familien haben einen Vorschlag für einen Platz an einer anderen Grundschule erhalten.

Auch jenen 235 Kindern, die erst nach Ablauf der dafür bestimmten Frist angemeldet wurden, hat die Stadt eine Grundschule zur Anmeldung vorgeschlagen. Weitere rund 300 in Köln gemeldete Kinder wurden von den Erziehungsberechtigten an keiner städtischen Grundschule angemeldet oder sind erst später nach Köln gezogen. Die Stadt hat diese Familien angeschrieben und aufgefordert, die Anmeldung umgehend vorzunehmen. Zudem haben weitere Eltern nicht auf das Anschreiben reagiert, beispielsweise weil sie inzwischen nicht mehr in Köln leben. Die konkrete Zahl, wie viele Kinder aktuell noch zu versorgen sind, kann daher erst nach Ablauf der Rückmeldefrist ermittelt werden, da der Grund für nicht angemeldeten Kinder auch Wegzüge oder Anmeldungen an Schulen in freier Trägerschaft sein können. Die Schulplatzverteilung für diese Kinder erfolgt jeweils schnellstmöglich

Da an Kölner Grundschulen in städtischer Trägerschaft insgesamt 10.446 Regelplätze zur Verfügung gestanden hatten, waren an vier Schulen bereits vor dem Anmeldeverfahren Mehrklassen eingerichtet worden, um alle angeschriebenen Familien versorgen zu können. Zudem verbleiben rund 590 Kinder nach Abschluss des Schuljahrs 2022/23 in der Schuleingangsphase (1. und 2. Schuljahr). Diese Plätze fehlen für die neuen Schulanfänger*innen. Deshalb soll an weiteren sieben Schulen je eine zusätzliche Eingangsklasse gebildet werden.

An Grundschulen, bei denen Eltern Widerspruch gegen die Ablehnung einer Aufnahme eingelegt haben, kommt es zurzeit noch zu Verzögerungen beim Versand von Aufnahmebescheiden. Auf diese Verzögerungen, die durch die anhängigen Rechtsbehelfsverfahren verursacht werden, hat die Verwaltung keinen Einfluss.

Leider ergeben sich für einige wenige Kinder Schulwege, die länger als 30 Minuten dauern, mehr als zwei Kilometer betragen oder nur mit Umstiegen im Öffentlichen Nahverkehr zu bewältigen sind. Die Stadt macht diesen Familien nach einer persönlichen Beratung individuelle Hilfsangebote, da Lebenssituationen und Möglichkeiten der Betroffenen mitunter sehr unterschiedlich sind. Diese Unterstützung kann in einer Freifahrtberechtigung, einer Wegstreckenentschädigung bis hin zur Übernahme von Taxikosten bestehen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit