Umweltamt verlängert Allgemeinverfügung bis zum 30. November 2019

Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt untersagt den Anrainern von Bächen, die im Kölner Stadtgebiet verlaufen, weiterhin, Wasser aus den Bächen zu entnehmen. Die Stadt Köln hatte bereits per Allgemeinverfügung am 7. August 2019 reagiert und vor allem den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, deren Gärten direkt an Gewässern liegen, untersagt, Wasser zu entnehmen. Das Verbot wurde nun bis zum 30. November 2019 verlängert.  

Die Kölner Gewässer leiden trotz der zurückgegangenen Temperaturen nach wie vor unter dem trockenen Sommer. Aufgrund des geringen Niederschlags führen die Bäche noch immer kein oder zu wenig Wasser. Lokale und kurzzeitige Niederschläge reichen nicht aus, um die Situation zu entspannen.  

Ungeregelte, unbeschränkte und vielfache Entnahmen von Wasser bedrohen nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern, sondern gefährden auch die notwendige, natürliche Selbstreinigung der Gewässer. Bedingt durch die niedrigen Wasserstände sinkt die Sauerstoffzufuhr, während die Wassertemperatur steigt. Dies führt zu einer massiven Störung der Gewässerökologie und des Wasserhaushaltes sowie zu einer nachhaltigen und weitreichenden Schädigung der Lebensräume der im Wasser lebenden Tiere und Pflanzen. Die Stadt schätzt die Zahl der an den Bächen im Kölner Stadtgebiet liegenden Grundstückseigentümer auf etwa 800 bis 900.  

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit