Erweiterter Planungsbeschluss für die neue Fuß- und Radwegebrücke

Visualisierung Hohenzollernbruecke 1 © Matteo Colombo, Illustration: Ingenieurbüro Grassl GmbH
Visualisierung Hohenzollernbrücke

Direkt neben der Hohenzollernbrücke (Südseite) soll eine neue Fuß- und Radwegbrücke gebaut werden. Die Verwaltung legt dem Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am Dienstag, 23. Januar 2024, eine Beschlussvorlage zur Weiterführung der Planung dieser Süderweiterung der Hohenzollernbrücke vor. Auf der Südseite steht aktuell für den Geh- und Radverkehr eine Verkehrsfläche von vier Metern Breite zur Verfügung. Aufgrund des weiterhin wachsenden Verkehrsaufkommens auf der Hohenzollernbrücke sind Erweiterungen der Geh- und Radwege dringend erforderlich. Der Ratsbeschluss (Vorlage 2805/2019) zur Aufnahme der Planung wurde am 26. März 2020 gefasst.

Um das Herzstück von Köln mit Dom und Altstadtpanorama zu bewahren, kristallisierte sich als Brückenform das Bogenbrückentragwerk heraus. Alle im Zuge der Vorplanung untersuchten Varianten basieren auf der Konstruktion einer dreifeldrigen Stabbogenbrücke aus Stahl, analog zu den Bestandsbauwerken. Diese wurden hinsichtlich möglicher Verkehrsraumbreiten, Wirtschaftlichkeit und der städtebaulichen Wirkung aus unterschiedlichen Sichtbeziehungen bewertet.

Die seitens der Verwaltung dem Rat vorgeschlagene Vorzugsvariante hat bei Beachtung aller Wertungskriterien am besten abgeschnitten. Die Brückennutzer*innen erhalten hier die beste Sicht auf den Dom. Es handelt sich um einen schlanken Brückenüberbau mit mittigem Bogenträger und nach innen geneigten Hängern. Der Bogen ist mit einem filigranen Horizontalverband nach oben aufgelöst und hält so die Sichtbeziehung zum Dom optimal aufrecht. Mit elf Metern wird die neue Brücke in der Breite der historischen – nach der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg nicht wieder aufgebauten – Straßen- und Stadtbahnbrücke geplant. Die noch von der historischen Brücke vorhandenen Widerlagertaschen und Fundamentplatten ("Senkkästen") im Rhein sollen dafür wiederverwendet werden.

Der Nachbau der bereits bestehenden Eisenbahnbrücke ist für eine Geh- und Radwegbrücke statisch überdimensioniert, wäre ungleich teurer und damit unwirtschaftlich. Das Gewicht der Stahlkonstruktion für die Vorzugsvariante beträgt rund 4.150 Tonnen. Dem gegenüber steht die Konstruktion der nördlichen S-Bahn-Erweiterung (1980 bis 1985) mit einem Stahlverbrauch von rund 8.750 Tonnen. Die Mehrkosten für einen Brückennachbau belaufen sich, aktuelle Stahlpreise zugrunde gelegt, auf etwa 27,4 Millionen Euro brutto. Um dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit sowie einer ressourcenschonenden Planung gerecht zu werden, wurde daher eine Nachbildung des historischen Brückenzuges planerisch nicht weiterverfolgt.

Mit Denkmalschutz und Dombaumhütte im Austausch – Schutz des Weltkulturerbes

Bereits im Zuge der Ausarbeitung der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Hohenzollernbrücke wurden die Bezirksregierung als Obere Denkmalbehörde für landes- und bundeseigene Denkmäler, das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln sowie das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, eingebunden. Die Genehmigung der Denkmalbehörde wird erst zu einem späteren Zeitpunkt der Planung erfolgen. Die gewünschte ganzheitliche Betrachtung wird nach der Entwurfs- und der Genehmigungsplanung vorliegen.

Weil der Kölner Dom UNESCO-Weltkulturerbe ist, haben darüber hinaus erste Gespräche mit der Dombauhütte zur Abstimmung einer sogenannten "Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung für Weltkulturerbegüter" stattgefunden.

Der Ratsbeschluss zur Fortführung der Planung könnte am 21. März 2024 gefasst werden. Für die neue Fuß- und Radwegebrücke werden auf Grundlage der Vorplanung Gesamtkosten in Höhe von 62,5 Millionen Euro brutto geschätzt. Ein Baubeschluss wird für 2026 anvisiert.

Vorlage

Hintergrund Im Zuge der Vorplanung wurden fünf mögliche Bogenbrücken untersucht. Alle haben die charakteristische dreifeldrige Bogenform der Hohenzollernbrücke aufgenommen. Die Bögen folgen dem unteren Stabbogen der Bestandsbrücken und nehmen die vorhandenen Hänger sowie die Hänger-Abstände der Bestandsbögen auf. Der Brückenneubau tritt gestalterisch und konstruktiv bewusst mit den bestehenden Brücken in einen Dialog. Durch das Aufgreifen von prägenden Elementen des Bestandes gliedert sich die Ergänzung als viertes Bauwerk harmonisch ein und ergänzt die Brückenfamilie mit seiner eigenständigen und klaren Konstruktion.

Die untersuchten Varianten wurden hinsichtlich möglicher Verkehrsraumbreiten, Wirtschaftlichkeit und der städtebaulichen Wirkung aus unterschiedlichen Sichtbeziehungen bewertet. Der Sichtbeziehung zum Dom wurde eine übergeordnete Bedeutung beigemessen.

Auch wurden als vorhandenes Tragsystem die Senkkästen erkundet. Die Wiederverwendbarkeit für die aufgrund der geringeren Verkehrslast leichtere Konstruktion der neuen Brücke hat sich bestätigt. Die Nutzbreite der neuen Brücke beträgt 9,10 Meter.

Verwaltung schlägt dem Rat eine neue Brücke über den Rhein vor

Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke

Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke; Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss

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