Oberbürgermeisterin: "Mieten abfedern und städtische Flächen bewahren"

Die Stadt Köln will bei der Vergabe von Grundstücken für den Geschosswohnungsbau zukünftig vorrangig das Erbbaurecht nutzen. Über eine entsprechende Beschlussvorlage soll der Rat in seiner Sitzung am 17. März 2022 entscheiden. Zukünftig soll für die ersten 60 Jahre der auf 80 Jahre angelegten Erbbaurechte ein besonders günstiger Erbbauzinssatz von jährlich 1,5 Prozent des Grundstückswertes gelten, wenn sich die Bauherr*in verpflichtet, - mindestens 30 Prozent geförderten und - mindestens 20 Prozent preisgedämpften Wohnungsbau zu realisieren, wodurch eine gute Mischung der Bevölkerung gefördert wird, und - während der ersten 60 Jahre die Mieten sowohl bei den geförderten als auch den preisgedämpften Wohnungen bzw. bis zur Einführung einer verbindlichen Regelung hierzu auf städtischer oder auf Landesebene durch die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau für die Einkommensgruppe B nur moderat steigen zu lassen.

Mit der vorliegenden Beschlussvorlage für die Nutzung des Erbbaurechtes für den mehrgeschossigen Wohnungsbau möchten wir der Politik ein unbürokratisches Instrument vorschlagen, um langfristig günstigen Wohnraum in Köln zu sichern

erklärt Liegenschaftsdezernent William Wolfgramm und unterstreicht:

Mit dem Erbbaurecht-Modell will die Stadt Köln die steigende Mietpreisentwicklung zumindest für einen Teil von Wohnungen abfedern.

Die günstigen Mietpreise müssen in der Regel für 60 Jahre garantiert werden. Ab dem 61. Jahr sind Mieterhöhungen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften möglich. Die Verpflichtung, die Mieten für die geförderten und die preisgedämpften Wohnungen nur moderat, also niedriger als gesetzlich zulässig, steigen zu lassen, wird im Grundbuch so abgesichert, dass sich die Mieter*innen unmittelbar darauf berufen können.

Wer die weitreichenden Auflagen für den niedrigen Erbbauzins nicht erfüllen kann oder will, muss einen Erbbauzins von 4 Prozent des Grundstückswertes pro Jahr zahlen. Die im Erbbaurecht vergebenen Flächen bleiben im Vermögen der Stadt, auch wenn sie ihrem Zugriff für lange Zeit entzogen sind. Die Nutzung der Grundstücke kann nach Auslaufen der Verträge neu bestimmt werden.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker betont:

So gehen wir mit dem knappen Gut ‚Fläche‘ nachhaltig um und werden unserer Verantwortung für kommende Generationen gerecht. Mit der Anwendung des Erbbaurechts nutzt die Stadt ein wohnungs- und stadtentwicklungspolitisches Steuerungsinstrument, von dem wir eine dämpfende Wirkung auf die Entwicklung der Boden- und Immobilienpreise erwarten.

Für die Investor*innen bietet das Erbbaurecht den Vorteil, dass die Investitionssumme geringer ist, sie von weiterhin steigenden Bodenwerten unabhängig sind und dass der Erbbauzins nur alle drei Jahre angepasst wird. Wenn es bei der Vergabe städtischer Grundstücke sinnvoll ist, wird es auch weiterhin den klassischen Grundstücksverkauf geben. Die Regel soll aber künftig eine Vergabe im Rahmen des Erbbaurechtes sein.

Bei der Erarbeitung des nun vorgestellten Modells hatte sich die Stadt Köln in bundesweiten Arbeitskreisen mit anderen Kommunen beraten und mit den Akteuren des Wohnungsbauforums Köln ausgetauscht.

Vorrangige Nutzung des Erbbaurechtes bei der Veräußerung städtischer Grundstücke Baustein 1: Grundstücke für den Geschosswohnungsbau Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit