Verstoß gegen Tauchverbot im Fühlinger See wird mit bis zu 500 Euro geahndet

Durch die anhaltenden Minustemperaturen der vergangenen Tage sind viele Wasserflächen in Köln zugefroren. Solche Eisflächen zu betreten, kann ein lebensgefährliches Risiko sein. Immer wieder ereignen sich Unfälle auf zugefrorenen Wasserflächen, weil Kinder, Jugendliche und Erwachsene die Tragfähigkeit des Eises überschätzen und allzu leichtsinnig zugefrorene Baggerseen, Kiesgruben, Weiher oder sonstige Eisflächen betreten, dies gilt auch für die Eisflächen zwischen den Buhnen des Rheins und in den Häfen. Die Stadt Köln macht daher auf die Gefahren aufmerksam und warnt vor dem Betreten zugefrorener Wasserflächen. Besonders die Eltern sollten Kindern ein Vorbild sein und sie über die Gefahren aufklären.

Eine Eisschicht hat sich auch auf dem Fühlinger See gebildet. Die Verwaltung des Sees weist darauf hin, dass die Regattastrecke für den Leistungs-, Vereins- und Schulsport daher derzeit nicht genutzt werden kann. Für Tauchfreunde gilt bis auf Weiteres ein Tauchverbot. Ein Verstoß dagegen kann entsprechend der Satzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit