Trainingsbetrieb am Fühlinger See wird bis auf Weiteres eingestellt
Die Stadt Köln warnt ausdrücklich vor dem Betreten von zugefrorenen Wasserflächen. An vielen Stellen im Stadtgebiet haben sich bereits dünne, nicht tragfähige Eisschichten gebildet und die kalte Witterung soll noch weiter anhalten. Insbesondere Kinder und Jugendliche überschätzen leicht die Tragfähigkeit des Eises und betreten vermeintlich zugefrorene Baggerseen, Kiesgruben und Weiher oder die Eisflächen zwischen den Buhnen des Rheins und in den Häfen. Erwachsene sollten an ihre Vorbildfunktion für Kinder denken und sie zudem über die Gefahren aufklären.
Auf den Weihern sind Sauerstoffsprudler (Fontainen) installiert, die in Betrieb bleiben. Deshalb friert in diesen Bereichen das Wasser nicht zu Eis. Diese Situation stellt eine besondere Gefahrenquelle dar.
Auch auf dem Fühlinger See hat sich bereits eine dünne geschlossene Eisdecke gebildet. Um die Sicherheit der aktiven Sportler nicht zu gefährden, wird der Trainingsbetrieb für Ruderer, Kanuten und Wassersportler ab sofort eingestellt. Bei geschlossener Eisfläche im Tauchsee (See 5) gilt ebenfalls ein Tauchverbot. Ein Verstoß gegen das Tauchverbot kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Die Einstellung des Trainingsbetriebs und das Tauchverbot gelten bis auf Widerruf. Die Verwaltung des Fühlinger Sees informiert Vereine und die Öffentlichkeit, sobald der See wieder freigegeben werden kann.