Beschwerde gegen Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts wird geprüft

Die Stadt Köln prüft derzeit eine Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Dieses hatte am 13. Januar 2023 die Stadt Köln angewiesen, eine Familie, die von Obdachlosigkeit bedroht ist, den Maßgaben des Gerichts entsprechend unterzubringen. Die Stadt Köln erachtet es als fraglich, ob tatsächlich alle vorliegenden Merkmale der in Aussicht gestellten Unterbringung hinreichend gewürdigt wurden. Der zuständige Richter führt selbst in seiner Beschlussbegründung zudem an, dass er mangels Zeit nicht in der Lage war, den Sachverhalt vollständig zu ermitteln.

Jeder einzelne Fall von drohender Obdachlosigkeit ist einer zu viel. Insbesondere, wenn Kinder betroffen sind, wie dies aktuell der Fall ist, betrifft und bekümmert mich eine solche Situation sehr. Nicht ausreichender Wohnraum und Überforderung mancher Menschen als Mieterin oder Mieter, sind immer größer werdende Hürden,

sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln.

Ich bedauere es außerordentlich, dass wir nicht immer die gewünschten Qualitätsanforderungen erreichen und setze mich nachdrücklich für gute Bedingungen ein. Wir wollen unserem Auftrag der Gefahrenabwehr nachkommen und ihn erfüllen und brauchen hierzu ein gutes Miteinander mit der Wohnungswirtschaft, denn Unterbringung und Versorgung von Menschen in Not ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Zum Hintergrund:

Familie W. wird bereits seit dem Jahr 2017 von der Fachstelle Wohnen wegen mehrerer bedrohter Mietverhältnisse betreut. Im aktuellen Verfahren wurde bereits im Jahr 2020 gerichtlich ein Räumungsbeschluss auf Antrag des Vermieters getroffen, der zunächst 2022 realisiert werden sollte. Diese Räumung konnte durch Vermittlung des Sozialamts der Stadt Köln im Einvernehmen mit dem bisherigen Wohnungsgeber auf den 17. Januar 2023 verschoben werden. Eine Beschlagnahmung der Wohnung ab diesem Datum durch das Sozialamt hatte keine Aussicht auf rechtlichen Bestand, so dass auf sie verzichtet wurde.

Zur Kündigung des Mietverhältnisses trugen nicht bezahlte Mietschulden und auch wiederkehrende Polizeieinsätze bei. Diese Vorkommnisse erschwerten der Klientin und den sie unterstützenden Ämtern und Organisationen das Finden eines Ersatzwohnraums erheblich.

Die Stadt Köln ist zur Abwehr der Gefahr von Obdachlosigkeit verpflichtet. Die präventiven Maßnahmen des Sozialamts zum Erhalt der Wohnung waren ausgeschöpft. Zur Gefahrenabwehr wurde der Familie W. eine Unterkunft in Köln-Ehrenfeld angeboten, die zielgruppenspezifisch für Familien genutzt wird. Die der Familie angebotene Wohnung mit einer Gesamtfläche von rund 85 Quadratmetern übererfüllt nach Einschätzung der Stadt die Flächenkriterien für die Unterbringung und beinhaltet in zwei Kleinappartements zwei Küchen und zwei Bäder. Allerdings verlängert sich durch die Lage des familienfreundlichen Objekts der Weg zu den Kinderbetreuungsstätten erheblich. Deshalb prüft die Stadt derzeit, die Möglichkeiten für die Gewährung von Mobilitätshilfen (Einrichtung eines Shuttles von und zu den Kinderbetreuungsangeboten) zur Überbrückung dieses Umstandes.

Am Tag der Räumung (17. Januar 2023)  wurde Frau W. ferner ein zweites Wohnangebot im Zentrum der Stadt angeboten, das mit 41 Quadratmetern zwar deutlich kleiner ist, aber durch einen Träger der Wohnungslosenhilfe betreut wird. Aus dieser Situation heraus ist die Vermittlung von Wohnraum besser möglich. Frau W. hat heute die Möglichkeit, eines dieser beiden Unterbringungs­angebote anzunehmen.

Das Sozialamt arbeitet mit seiner Fachstelle Wohnen und den Reso-Diensten daran, Wohnungsverlust zu vermeiden. Jährlich unterstützen rund 15 Mitarbeitende in mehr als 4.000 Fällen bei drohendem Wohnungsverlust, regelmäßig auch mit Erfolg. Erfolgreich ist der Einsatz insbesondere dann, wenn es um die Begleichung von Mietschulden geht. Je mehr mietwidrige Umstände hinzukommen, desto schwerer wird die Vermittlung in einen "normalen" Wohnraum.

Die Stadt Köln bietet nicht nur die Übernahme der Mietschulden an, sondern auch weitere flankierende Maßnahmen wie eine Unterstützung der Haushalte bei der Beantragung von weiteren staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, Krankenversicherung etc., vermittelt in weitere Beratungsangebote wie Schuldner- oder Suchtberatung bis hin zu sozialpädagogischer Begleitung im Wege der Familienhilfe durch das Jugendamt.

Das Sozialamt hat ferner Zugang zu Belegrechtswohnungen. Im vergangenen Jahr konnten knapp 250 Mietverträge in Belegrechtswohnungen vermittelt werden. Allerdings besteht hier kein direktes Einweisungsrecht, so dass auch bei diesen Wohnungen eine problematische Vergangenheit als Mieter*in ein Hindernis darstellt.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit