Programmprofil soll gesichert und neue Entwicklungen sollen ermöglicht werden
Die Stadt stellt für das Jahr 2018 50.000 Euro für den Ausbau von Technik und Infrastruktur in Kölner Clubs bereit. Eine Förderung beantragen können Spielstätten mit einer Kapazität von bis zu 1.000 Besuchern und einem innovativen Livemusikprogramm, die die Entwicklung insbesondere von Kölner Musikern sowie die Verbreitung von Musik und eine direkte Begegnung von Künstlern und Publikum ermöglichen. Durch die Zuschüsse sollen das bestehende Programmprofil der Spielstätte gesichert und neue Entwicklungen ermöglicht werden. Dadurch soll ihre Attraktivität für Künstler und Publikum weiterhin gewährleistet sein und eine zukunftssichere Wettbewerbsfähigkeit bewahrt werden. Bereits im Jahr 2017 hatte es auf Initiative des Klubkomm e. V. eine solche Förderung gegeben.
Förderkriterien sind:
- Die berücksichtigten Clubs und Spielstätten müssen überwiegend privatwirtschaftlich betrieben sein – sind also nicht Bürgerhäusern oder ähnlichen Trägern zuzurechnen.
- Die Clubs müssen nachweislich ein eigenes Programm/Booking haben und explizit Inhalte kommunizieren. Ob diese "inhouse" oder durch Fremdveranstalter gestaltet werden, ist zweitrangig. Die auftretenden Künstler und bedienten Musikstile müssen klar definiert sein. Allgemeine Partyprogramme rein kommerzieller Natur werden nicht berücksichtigt.
- Für die zu fördernden Maßnahmen im Bereich Technik/Infrastruktur muss von den Clubs ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent erbracht werden.
- Die Förderung kann bis zu einer Höhe von 80 Prozent (der Netto-Beträge) beantragt und muss bis Ende November 2018 durchgeführt und abgerechnet werden
- Eine Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten (zum Beispiel des Bundes) ist möglich und muss im Antrag dargestellt werden.
- In den Anträgen zur Förderung muss dargelegt werden, wie die Verbesserungen dazu geeignet sind, das bestehende Programmprofil zu sichern oder neue Entwicklungen zu ermöglichen.
Anträge können bis 30. April 2018 (Poststempel) eingereicht werden. Bevorzugt werden Clubs, die bisher keine größere Technikförderung erhalten haben. Es sind aber ausdrücklich Clubs nicht ausgeschlossen, die bereits von der Stadt Köln für ihr Programm gefördert wurden. Antragsberechtigt sind auch Nichtmitglieder des Klubkomm.
Ansprechpartner für die Förderung ist die Stabsstelle für Medien- und Internetwirtschaft im Dezernat der Oberbürgermeisterin. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare können per E-Mail angefordert werden.
Bei der Auswahl wird die Stabsstelle vom Kulturamt – Referat für Film und Popkultur und dem Klubkomm e. V. beraten.