Ratsentscheid zum Erlassen von Betreuungsbeiträgen für Dezember 2023
Die Stadt Köln entlastet Familien mit geringeren Einkommen. Die Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege, für Kindertageseinrichtungen und für Offene Ganztagsschulen für Dezember 2023 werden allen Eltern in den Einkommensstufen 2, 3 und 4 vollständig und in der Stufe 5 zur Hälfte erlassen. Eltern in der niedrigsten Einkommensstufe 1 sind ohnehin beitragsbefreit.
Der Rat der Stadt Köln hat das Vorhaben in seiner Sitzung am Donnerstag, 26. Oktober 2023, beschlossen. Dies zahlt auf das Ziel der Stadt Köln ein, für Chancengerechtigkeit und Teilhabe zu sorgen. Die Entlastung ist möglich durch den "Stärkungspakt NRW". Unter anderem können Kommunen diese Landesmittel auch für Maßnahmen der individuellen Einzelfallhilfe und die soziale Infrastruktur einsetzen.
Robert Voigtsberger, Beigeordneter für Bildung, Jugend und Sport der Stadt Köln:
Ich freue mich, dass wir Eltern von Kindern in der Tagesbetreuung mit geringerem Einkommen in diesen für alle herausfordernden Zeiten finanziell etwas entlasten können.
Bei dem zugrunde gelegten Einkommen der Familien handelt es sich um die Jahres-Bruttobeträge eines Haushalts abzüglich der Werbungskosten bei Nichtselbständigen beziehungsweise des Gewinns bei Selbständigen. Die beitragsfreie Stufe 1 gilt bis zu einem Einkommen bis 12.271 Euro. Stufe zwei bemisst sich an einem Einkommen bis 24.542 Euro, Stufe 3 bis 36.813 Euro und Stufe 4 bis 49.084 Euro. Die Einkommensstufe 5, der die Hälfte des Dezemberbeitrags erlassen werden soll, geht bis 61.355 Euro.
Die Eltern werden im kommenden November per Änderungsbescheid über den Erlass der Beiträge informiert. Bei denjenigen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Elternbeitrag für Dezember nicht abgebucht. Familien, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, müssen diesen entsprechend ändern beziehungsweise pausieren.
Die Vorlage ist hier einsehbar.