Erste Erhöhung nach rund sieben Jahren – Schritt zur Mobilitätswende

Die Stadt Köln richtet die Parkgebühren neu aus und passt die Parkgebührenordnung an. Vor dem Hintergrund drohender Dieselfahrverbote zum Schutz der innerstädtischen Luftqualität, unternimmt die Stadt Köln auf verschiedenen Wegen Maßnahmen, die Luftqualität im Stadtgebiet zu verbessern. Dazu zählt auch die Vermeidung von Parksuchverkehren in der Stadt, die auch zu unnötigen Schadstoffbelastungen führen. Hier zeigt sich die Parkgebührenordnung als wichtiges kommunales Steuerungsinstrument zur Erreichung der angestrebten Klimaschutzziele. Nach sieben Jahren mit konstanten Parkgebühren erhöht die Stadt Köln erstmals die Parkgebühren für die Parkplätze im öffentlichen Straßenland.  

Die Erhöhung ist ein weiterer notwendiger Schritt zur Realisierung der angestrebten Mobilitätswende in Köln. Den Zielen des Strategiepapiers "Köln mobil 2025" entsprechend soll der Anteil des motorisierten Individualverkehrs am innerstädtischen Gesamtverkehrsaufkommen auf ein Drittel gesenkt werden. Ein wichtiger Schritt zur Reduzierung besteht darin, den Umstieg vom Auto, das für innerstädtische Fahrten genutzt wird, auf eine Fortbewegung im Umweltverbund (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV, Carsharing) möglich zu machen und zu fördern.  

Ziel der Anpassung

Die Erhebung von Parkgebühren unterstützt grundsätzlich das Ziel, eine geordnete Nutzung des Parkraums zu gewährleisten. Einseitige und übermäßige Belastungen des Parkraums sollen dadurch verhindert werden. Der überwiegende Parkbedarf soll durch Parkhäuser und Tiefgaragen gedeckt werden, die in Köln im Innenstadtbereich ausreichende Kapazitäten bieten.  

Die Parkgebühren im öffentlichen Straßenland stehen annähernd gleich hohen Gebühren in den umliegenden privaten Parkhäusern und Tiefgaragen gegenüber. Trotzdem werden die öffentlichen Parkflächen häufiger und höher belastet. Durch den Parksuchverkehr und zum Beispiel durch Ladevorgänge von Lieferfahrzeugen und durch den Verkehr mit Servicefahrzeugen kommt es immer wieder zu großen Beeinträchtigungen.  

Nach fast sieben Jahren unveränderter Preisgestaltung im öffentlichen Parkraum, beabsichtigt die Verwaltung die Parkgebührenordnung künftig regelmäßig zu überarbeiten und an die allgemeine Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen.  

Die erzielten Mehreinnahmen (avisiert sind rund 1,8 Millionen Euro) werden in voller Höhe zur Ausweitung und Verbesserung des Angebotes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) eingesetzt.  

Erhöhung der Parkgebühren

Die neuen Gebühren sollen ein Euro je angefangene 15 Minuten Parkdauer in der Innenstadt sowie Deutz und 0,50 Euro je angefangene 15 Minuten Parkdauer in den übrigen Stadtbezirken (Rodenkirchen, Lindenthal, Ehrenfeld, Nippes, Chorweiler, Porz, Kalk und Mülheim) betragen. Zuvor galten diese Tarife für je 20 Minuten Parkzeit. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer am System des Handyparkens ergibt sich aufgrund der Abrechnungsgenauigkeit ein Gebührensatz in Höhe von 20 Cent in der Innenstadt sowie Deutz und 10 Cent in den übrigen Stadtbezirken, jeweils für drei Minuten Parkzeit.  

Wer länger parken muss, hat auf stadtweit 12.700 Langzeitparkflächen die Möglichkeit, rund um die Uhr gegen eine Parkgebühr von fünf Euro für 24 Stunden (bislang 4 Euro für 24 Stunden) zu parken.  

Eine Stunde kostenloses Parken für Elektrofahrzeuge

Zur Förderung der Elektromobilität sollen künftig allen Elektrofahrzeugen und entsprechenden Fahrzeugen mit Hybridmotoren vergünstigte Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenland in Köln angeboten werden.

Sobald die organisatorischen Voraussetzungen erfolgt sind, können Nutzerinnen und Nutzer dieser Fahrzeuge die erste Stunde kostenlos parken. Die Verwaltung hat hierfür den Auftrag erhalten, statt einer Umrüstung von etwa 200 Parkscheinautomaten mit spezieller Anforderungstaste ein geeignetes Verfahren, zum Beispiel mit Parkscheiben umzusetzen. Der Bundesgesetzgeber ermöglicht diese Bevorrechtigung seit dem 5. Juni 2015 mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG).  

Die Gesamtzahl der in Köln zugelassenen Fahrzeuge, für die eine Kennzeichnung nach dem EmoG beansprucht werden kann, liegt derzeit bei rund 3.800. Hiervon sind 850 auf Privatpersonen zugelassene reine Elektrofahrzeuge.  

Mit der Gebührenreduzierung für Elektrofahrzeuge wird in Köln ein weiteres individuelles Mobilitätsangebot gestärkt, das hohen Nutzen für Umwelt- und Klimaschutz verspricht.  

Zeitplan für die Umsetzung

Die Einführung der höheren Gebührentarife erfordert eine Umrüstung sämtlicher 2.580 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet. Die Arbeiten müssen vor Ort durchgeführt werden und erfolgen sukzessive nach erfolgter Beschlussfassung.  

Kosten

Die Kosten für die Umrüstung der Parkscheinautomaten betragen voraussichtlich rund 310.000 Euro. Im vergangenen Jahr hat die Stadt Köln an den Parkscheinautomaten stadtweit Einnahmen von rund 21 Millionen Euro erzielen können.  

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit