Köln schlägt neue Karenzfristen, Transparenz bei den Gehältern, Frauenquote, Whistleblower und Fortbildungen bei städtischen Beteiligungsunternehmen vor
Die Verwaltung hat am Montag, 3. Februar 2020, dem Finanzausschuss des Rates eine erste Auswertung der Handlungsoptionen zur Fortentwicklung des städtischen "Public Corporate Governance Kodex" (PCGK) vorgelegt.
In einer Sondersitzung des Ausschusses Ende Januar wurde zuvor der Abschlussbericht der Zeppelin Universität zu "Handlungsoptionen für die Überarbeitung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln" durch Professor Dr. Ulf Papenfuß vorgestellt. Mit der Fortentwicklung des – vom Rat am 12.09.2012 beschlossenen – PCGK verfolgt die Stadt Köln das klare Ziel einer noch besseren Absicherung des öffentlichen Interesses und einer Ausrichtung der unternehmerischen Aktivitäten am Gemeinwohl durch die Steigerung von Transparenz und Steuerung.
"Public Corporate Governance" (PCG) bezeichnet grundsätzlich einen rechtlichen und praktischen Rahmen für die Steuerung, Leitung und Überwachung von Unternehmen der öffentlichen Hand mit einer selbstständigen Wirtschaftsführung. Der PCGK definiert daher Standards für das Zusammenwirken aller Beteiligten, das heißt zwischen Rat der Stadt Köln, Stadtverwaltung und Beteiligungsgesellschaften als auch zwischen den Organen der Gesellschaften (Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung und Aufsichtsrat).
Mit der Vorlage der Handlungsoptionen beginnt ein mehrstufiger Erörterungsprozess im Finanzausschuss der Stadt Köln. In einem ersten Schritt hat die Verwaltung die Handlungsoptionen ausgewertet und mit Einschätzungen und in Teilen auch mit Handlungsempfehlungen versehen. Bei seinen Handlungsoptionen hatte sich der Gutachter an bewährten Regelungen orientiert und dafür folgende PCGK-Regelungen ausgewertet: Bund, Deutscher Corporate Governance Kodex, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Brandenburg, Hessen, Berlin, Bremen, Darmstadt, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Leipzig, Magdeburg, Mainz, Potsdam, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart, Wiesbaden.
Nach Einschätzungen der Verwaltung sollten die Handlungsoptionen zu großen Teilen umgesetzt werden. Soweit Anpassungen unter anderem mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung erforderlich erschienen, wurde dies in den Bewertungen der Verwaltung berücksichtigt.
Oberbürgermeisterin Henriette Reker:
Es ist ein gutes Zeichen wenn der Rat im PCGK verbindlich festlegt, welche Fristen für den Wechsel aus der Geschäftsführung in den Aufsichtsrat der städtischen Beteiligungsgesellschaften und erstmals auch umgekehrt gelten sollen. Darüber hinaus halte ich eine mindestens 40-prozentige Frauenquote wie sie im Landesgleichstellungsplan festgelegt ist, Transparenz bei den Geschäftsführervergütungen und die Qualifikation und Fortbildung der vom Rat entsandten Aufsichtsratsmitglieder für erforderlich.
Folgende Punkte der städtischen Stellungnahme zur Fortentwicklung des PCGK sind besonders markant:
Qualifikation / Fortbildung:
Um die Qualifikation der Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsgremien der Gesellschaften sicherzustellen, werden auch derzeit schon umfangreiche Fortbildungen angeboten und auch genutzt. Die Teilnahme an Fortbildungen soll zukünftig im jährlichen Bericht des Aufsichtsrats dokumentiert werden. Außerdem soll die Teilnahme an den Grundlagenschulungen zu Beginn der Wahlperiode für die seitens des Rates entsandten Aufsichtsräte verbindlich werden.
Karenzfrist Wechsel Geschäftsführung in den Aufsichtsrat:
Die Regelung, dass ein ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung erst nach einer Frist von zwei Jahren in den Aufsichtsrat wechseln darf (sogenannte Cooling-off-Verpflichtung), ist im PCGK schon enthalten. Sie hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Die Verwaltung befürwortet außerdem grundsätzlich den Vorschlag des Gutachters, eine solche Cooling-off-Verpflichtung auch im umgekehrten Fall des Wechsels vom Aufsichtsrat in die Geschäftsführung vorzusehen. Damit betritt Köln in diesem Punkt juristisches Neuland. Eine solche Regelung ist weder auf kommunaler, noch auf Landes- oder Bundesebene bislang eingeführt.
Frauenquote / Geschlechterparitätische Besetzung der Aufsichtsräte:
Die Verwaltung begrüßt die von Professor Dr. Papenfuß vorgeschlagene Aufnahme einer Frauenquote in den PCGK. Zielsetzung sollte perspektivisch eine gleichgewichtete Repräsentanz von Frauen und Männern und die Berücksichtigung von Diversität in den Aufsichtsgremien sein. Um diesem Ziel einen größeren Schritt näher zu kommen, sollte die vom Gutachter vorgeschlagene Quote (30 Prozent) auch im Hinblick auf die Vorgaben im Landesgleichstellungsgesetzes auf 40 Prozent angehoben werden.
Externe Aufsichtsratsmitglieder:
Die Verwaltung möchte den Vorschlag, externe Mitglieder mit fachlich ausgewiesener Eignung und/oder Branchenkenntnissen für die Tätigkeit in kommunalen Aufsichtsorganen zu gewinnen, gerne aufgreifen und – wegen der aufgeworfenen Umsetzungsfragen in der Praxis - im Finanzausschuss vertieft diskutieren. Grundsätzlich ist es auch in NRW möglich, dass sachkundige Bürgerinnen und Bürger als "Externe" in Aufsichtsräten vertreten sein können.
Geschäftsführervergütung:
Nach Auffassung der Verwaltung sollte eine obligatorische Prüfung der Angemessenheit und Marktkonformität der Vergütung von Geschäftsführern durch einen unabhängigen, externen Berater vorgesehen werden. Zur Stärkung der Transparenz schlägt die Verwaltung darüber hinaus vor, dass das Beteiligungsmanagement künftig auf Basis der Jahresabschlussangaben einen zentralen Vergütungsbericht über die Geschäftsführervergütungen erstellt und auf der städtischen Internetseite veröffentlicht.
Whistleblower-Regelung:
Aus Sicht der Verwaltung erscheint die Errichtung eines organisierten Whistleblower-Systems im Hinblick auf eine verbesserte Compliance wünschenswert. So soll unter anderem das Geschäftsführungsorgan Beschäftigten und Dritten die Möglichkeit einräumen, geschützt und anonym Hinweise auf Rechtsverstöße geben zu können.
In einer weiteren Sondersitzung des Finanzausschusses (voraussichtlich Ende März / Anfang April 2020) soll dann ausführlich über die Fortentwicklung des PCGK beraten werden. Der abschließende Entwurf des PCGK soll dem Rat noch vor der Sommerpause zum Beschluss vorgelegt werden.