Rat soll noch in diesem Jahr über Planung und Ausschreibung entscheiden

Die Stadt plant, zeitgleich mit dem Abschluss der Arbeiten im Rahmen der 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn an der Endhaltstelle Arnoldshöhe, Nähe Verteilerkreis, eine Park-and-ride-Anlage in Betrieb zu nehmen. Dies ist aus verkehrlichen Gründen unbedingt geboten, um zu vermeiden, dass Autofahrer, die dort auf die Bahn umsteigen wollen, in den angrenzenden Wohnvierteln ihre Fahrzeuge abstellen.

Derzeit liegen dem Oberverwaltungsgericht Münster noch Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der 3. Baustufe zur Entscheidung vor. Um jedoch auch mit Blick auf die P+R-Anlage vorbereitet zu sein und weil die Parkpalette in einem separaten Bebauungsplanverfahren genehmigt wird, legt das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau den politischen Gremien im November einen erweiterten Planungsbeschluss vor.

In seiner Sitzung am 20. Dezember 2016 soll der Stadtrat beschließen, dass die Planung der P+R-Palette im Bereich des Verteilerkreises weiter verfolgt und eine entsprechende Ausschreibung vorbereitet werden soll. Gleichzeitig entscheidet der Rat über Art und Umfang der Ausstattung des Gebäudes. Ebenso steht zur Sicherstellung der Planung die Zustimmung zur Mittelfreigabe in Höhe von rund 671.000 Euro an.

Der Standort dieser P+R-Palette wurde vom Rat auf der Grundlage einer sorgfältigen Variantenuntersuchung im Jahr 2011 ausgewählt. Die Anlage des Siegerentwurfs verfügt über fünf Geschosse und ein halbes Untergeschoss, so dass zukünftig auf elf versetzten Ebenen rund 540 Stellplätze zur Verfügung stehen. Zusätzlich sind in einer integrierten Fahrradabstellanlage etwa 85 Stellplätze geplant. Durch eine massive Rückwand wird der Licht- und Lärmschutz für die benachbarte Bebauung sichergestellt. In der Mindestausstattung ist eine Videoüberwachung der Frauen- und Behindertenparkplätze sowie der Treppenhäuser vorgesehen.

Im Rahmen des anstehenden Beschlusses entscheidet der Rat auch darüber, ob die geplante P+R-Palette zusätzlich zu diesen Mindeststandards folgende Ausstattungsmerkmale erhalten soll: Aufzug, öffentliche barrierefreie WC-Anlagen für Damen und Herren, Videoüberwachung im gesamten Gebäude sowie eine zusätzliche offene Treppenanlage in Ergänzung zu den Fluchttreppenhäusern.

Die investiven Kosten betragen rund 12 Millionen Euro. Wird auf die über die Mindestausstattung hinausgehenden Einbauten verzichtet, verringern sich die Kosten um etwa 355.000 Euro. Eine weitere nennenswerte Reduzierung ist auf Grund der Anforderungen aus der Sonderbauverordnung sowie der Anpassungen, die durch die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur 3. Baustufe Eingang in die Planungen gefunden haben, nicht möglich.

Für den Betrieb der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn ist die Errichtung eines Bahnstromunterwerks der Kölner Verkehrs-Betriebe AG erforderlich, das ebenso wie ein Trafohaus der RheinEnergie aus gestalterischen Gründen in die P+R-Palette integriert werden soll.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit