Stadtrat beschließt Doppelhaushalt 2023/24 und mittelfristige Finanzplanung bis 2027

Der Rat der Stadt Köln hat heute, Donnerstag, 10. November 2022, den Doppelhaushalt 2023/2024 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2027 beschlossen. Vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung der Bezirksregierung gelingt es der Stadt damit zum fünften Mal in Folge, zum Jahresbeginn des kommenden Jahres mit einem wirksamen Haushalt zu starten. Das ist angesichts der Belastungen der Corona-Pandemie und der gravierenden Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine keine Selbstverständlichkeit. Der Doppelhaushalt und das frühzeitige Inkrafttreten bieten den vielen Trägern und Institutionen größtmögliche Planungssicherheit in unsicheren Zeiten. Dafür wurden große Anstrengungen unternommen.

Der beschlossene Doppelhaushalt sieht in den kommenden beiden Haushaltsjahren Aufwendungen in einer Gesamthöhe von 5,69 Milliarden Euro in 2023 und von 5,9 Milliarden Euro in 2024 (2022: 5,28 Milliarden Euro) vor. Im Jahr 2023 stehen dem insgesamt Erträge von 5,69 Milliarden Euro und in 2024 von 5,63 Milliarden Euro gegenüber (2022: 5,05 Milliarden Euro). In 2023 ergibt sich dadurch ein leichter planerischer Haushaltsüberschuss von 2,88 Millionen Euro und damit der Haushaltsausgleich; im Jahr 2024 schließt der Haushalt hingegen mit einem deutlichen Defizit von 286,0 Millionen Euro.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Werte des Haushaltsjahres 2023 deshalb deutlich besser ausfallen, da hier die Belastungen, die der Stadt infolge der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs entstehen, nach den Planungen der Landesregierung isoliert werden können und die Belastungen mithin nicht auf das Jahresergebnis durchschlagen. Die voraussichtlichen Zusatzbelastungen durch Corona und den Krieg in der Ukraine summieren sich allein im Jahr 2023 auf rund 194,09 Millionen Euro. Auch wenn diese Belastungen in 2023 folglich nicht im Ergebnis sichtbar werden, wird die Stadt sie in der Zukunft, voraussichtlich ab 2026, abtragen müssen.

Im Vergleich zu 2023 fällt das Jahresergebnis in 2024 deutlich schlechter aus, weil der Gesetzentwurf für ein "Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und des Krieges in der Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte" ("NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz", NKF-CUIG), der am 28. September 2022 in den Landtag eingebracht wurde, eine Isolierung dieser Belastungen in 2024 nicht mehr vorsieht und damit die Belastungen im Jahresergebnis direkt sichtbar werden.

Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert:

Ohne die Verwerfungen durch Pandemie und Ukraine-Krieg ist unser Haushalt im kommenden Jahr ausgeglichen. Die Zahlen zeigen also, wie stark unser Haushalt von den derzeitigen Herausforderungen geprägt ist und dass wir in der Krise solide wirtschaften. Vor uns liegt aber keine einfache Zeit und wir können nicht alle Entwicklungen und Risiken kennen. Daher die klare Botschaft: Wir handeln auch weiter angemessen. Wir bleiben handlungsfähig und wir reagieren – wenn notwendig – flexibel!

Oberbürgermeisterin Henriette Reker ist überzeugt, dass der vorgelegte Haushalt zukunftsgerichtet ist:

Dank gemeinsamer Anstrengung ist es gelungen, mit dem heute beschlossenen Haushalt frühestmögliche Planungssicherheit für alle Akteur*innen in dieser Stadt zu schaffen. Wir treiben mit diesem Haushalt die urbane Transformation voran und halten unsere Kölner Qualitäten wie sozialen Zusammenhalt, Solidarität und Mitmenschlichkeit ganz fest im Blick!

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit