Bäume spielen zentrale Rolle beim Klimaschutz
Die Stärkung des städtischen Baumbestands steht im Mittelpunkt der Novellierung der Kölner Baumschutzsatzung. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird nun in die Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün am 26. Januar 2023 eingebracht. Nach der Beratung in den weiteren politischen Gremien soll der Rat im Mai hierüber entscheiden.
Bereits seit den 1990er Jahren ist der Schutz des Kölner Baumbestandes durch eine Satzung geregelt. Im Jahr 2011 folgte die letzte, bislang gültige Neufassung. Die zunehmende Gefährdung des Kölner Baumbestandes – vor allem durch stetig schwieriger werdende Lebensraumbedingungen und Nutzungskonflikte – machte nun eine Überarbeitung der Satzung erforderlich. Dabei sind zahlreiche Anregungen aus der Bürgerschaft, von Verbänden und der Politik sowie aus der langjährigen Praxiserfahrung in die Überlegungen eingeflossen.
Insgesamt sollen mehr Bäume unter Schutz gestellt werden. Neu ist, dass nun auch Nadelgehölze geschützt werden und zwar ab einem Umfang von 130 Zentimetern in der Baumhöhe von einem Meter. Die Genehmigungsgrenze bei Laubgehölzen soll von 100 Zentimetern auf 80 Zentimeter Stammumfang in einem Meter Höhe gesenkt werden. Darüber hinaus soll der Schutz für diese Bäume unter anderem durch die Vergrößerung des geschützten Radius um den Stamm sowie das ausdrückliche Verbot des Kappens von Baumkronen verbessert werden.
Für gefällte Bäume sollen künftig mehr Bäume als Ersatz möglichst auf demselben Grundstück gepflanzt werden. Dies gilt insbesondere für alte, große Bäume, da sie für das Stadtklima besonders wichtig sind. Eine Ausgleichszahlung anstelle von Ersatzpflanzungen soll nur dann infrage kommen, wenn die Pflanzung weder auf demselben Grundstück noch auf anderen Grundstücken der Antragstellenden im Kölner Stadtgebiet möglich ist.
Die Höhe der Gebühren und Ausgleichszahlungen für gefällte Bäume wurde seit 2011 nicht geändert. Aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen und einem deutlichen Mehraufwand, besonders bei der Antragsbearbeitung, werden die Gebühren jetzt angehoben. Über die Erhöhung der Ausgleichszahlungen erfolgt eine Anpassung an gestiegene Pflanzenpreise sowie erhöhte Kosten im Falle einer Ersatzpflanzung. Zusätzlich wird damit ein Anreiz zum Erhalt von Bäumen gesetzt.
Bäume machen Städte attraktiver und lebenswerter. Sie spielen eine große Rolle für die Lebensqualität im unmittelbaren Wohnumfeld und prägen das Stadtbild. Sie bieten Pflanzen und Tieren einen Lebensraum und tragen damit wesentlich zum Erhalt der Artenvielfalt bei. Durch ihre Fähigkeit, der Atmosphäre im Rahmen der Photosynthese klimaschädliches Kohlenstoffdioxid zu entziehen und als Kohlenstoff in ihrem Holzkörper zu binden, leisten Bäume einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Darüber hinaus senken sie durch Beschattung und Befeuchtung der Luft die Temperatur im direkten Umfeld und machen so die negativen Folgen des Klimawandels für die Menschen erträglicher.
Weitergehende Informationen zur Novellierung der Baumschutzsatzung