Beteiligungsmöglichkeit für Bürger*innen

Grafik Geltungsbreich Am Bilderstoeckchen © Stadt Köln
Geltungsbereich Am Bilderstöckchen

In Stadtteil Bilderstöckchen plant die Stadt Köln, eine Wohnbaureservefläche aus dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) für Wohnzwecke zu entwickeln. Der im Flächennutzungsplan bislang als Grünfläche dargestellte Planbereich grenzt unmittelbar an eine bestehende Wohnnutzung entlang der Straße Am Bilderstöckchen sowie der Wohnsiedlung des Stadtteils Bilderstöckchen an. Es soll weiterer Wohnraum geschaffen werden, der sich im engen räumlichen Zusammenhang bereits bebauter, bestehender Siedlungsstrukturen befindet. Die 248. Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die bislang dargestellte "Grünfläche" künftig als "Wohnbaufläche" darzustellen.

Für die Bürger*innen besteht die Möglichkeit, zu den Plänen Stellungsnahmen einzugeben. Das städtebauliche Planungskonzept kann von Mittwoch, 12. Juni, bis Freitag, 5. Juli 2024, auf der Internetseite: www.beteiligung-bauleitplanung.koeln abgerufen werden. Ergänzend wird das städtebauliche Planungskonzept von Donnerstag, 20. Juni, bis Freitag, 5. Juli 2024, im Bezirksrathaus Nippes (Neusser Straße 450, Köln-Nippes) zu den dortigen Öffnungszeiten und beim Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz, Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, Köln-Deutz) zur Einsichtnahme ausgehangen. Die Aushänge im Ladenlokal sind von außen einsehbar.

Inhaltliche Auskünfte können beim Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 / 221-26927 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de eingeholt werden. Stellungnahmen können bis einschließlich Freitag, 5. Juli 2024, schriftlich an die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Nippes, Dr. Diana Siebert (Neusser Straße 450, 50733 Köln) oder per E-Mail an diana.siebert@stadt-koeln.de gerichtet werden.

Bauleitplanung

Dr. Diana Siebert

Hintergrund

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 den Beschluss zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen nach §12 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit §13b BauGB gefasst. Aus rechtlichen Gründen wurde das Bebauungsplanverfahren nachträglich auf ein Normalverfahren umgestellt. Um die planungsrechtliche Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schaffen, ist damit auch die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für diesen Bereich erforderlich sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 248. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Der etwa 0,9 Hektar (etwa 9.000 Quadratmeter) große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes, Stadtteil Bilderstöckchen. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt

  • im Norden durch die Grünfläche "Klimapark"
  • im Osten durch die Bebauung entlang der Vogesenstraße
  • im Süden durch die Bebauung entlang der Straße "Am Bilderstöckchen"
  • im Westen durch die Escher Straße und den Knotenpunkt Äußere Kanalstraße/ Robert-Perthel-Straße
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit