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Entfall der Kfz-Rechtsabbiegebeziehung für Durchgangsverkehr in den Zülpicher Platz

Die Stadt Köln beginnt voraussichtlich Mitte September mit den Arbeiten zur Sperrung des Zülpicher Platzes für den Auto-Durchgangsverkehr zwischen Hohenstaufenring und Roonstraße, nördlich der Kirche Herz Jesu.  

Änderungen vom Hohenstaufenring kommend: 

Mithilfe von Straßenmarkierungen wird der bestehende Rechtsabbiegestreifen vom nördlichen Hohenstaufenring in den Zülpicher Platz in einen Radfahrstreifen umgewandelt (siehe Abbildung 1) und somit eine komfortable Radverkehrsführung über die Kreuzung geschaffen. Die Beschilderung wird entsprechend angepasst. So soll nach Abschluss der Arbeiten lediglich Anwohner*innen mit Garagen im genannten Abschnitt (Zülpicher Platz 6 und 8) sowie Lieferverkehr werktags zwischen 6 und 11 Uhr die Zufahrt gewährt bleiben. Für den Radverkehr bleibt der Abschnitt ebenfalls frei. Sämtliche Kurzzeitparkplätze werden auf ausdrücklichen Wunsch der Bezirksvertretung Innenstadt in Fahrradabstellplätze umgewandelt.

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Verbot der Zufahrt für Kfz in den Zülpicher Platz

Änderungen von der Roonstraße kommend:

Die Zufahrt von der Roonstraße/Zülpicher Straße in den Zülpicher Platz wird für den motorisierten Individualverkehr gänzlich untersagt. Auch hier wird die neue Verkehrssituation durch Straßenmarkierungen und Beschilderung verdeutlicht. Die Geradeausspur aus der westlichen Zülpicher Straße in den Zülpicher Platz wird in eine Radspur umgewandelt, die von der Straßenbahn mitgenutzt wird. Kfz-Verkehr kann hier dann nur noch rechts in Richtung Barbarossaplatz abbiegen. Die kombinierte Geradeaus-/Rechtsabbiegespur auf der Roonstraße, vom Barbarossaplatz kommend, wird in eine reine Geradeausspur umgewandelt. Somit ist die Einfahrt in den Zülpicher Platz von Westen aus nur noch für Radverkehr und die Straßenbahn zulässig (siehe Abbildung 2).

Hintergrund der Maßnahme:

Im Juni 2016 ist das Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) als Handlungsrahmen für künftige Verkehrsplanungen in der Innenstadt/Deutz beschlossen worden:

Ratsinformationsdienst: Gutachten zum Radverkehrskonzept für den Stadtbezirk Innenstadt

Darin sind als Maßnahmen für den Zülpicher Platz die Wegnahme der Rechtsabbiegebeziehung aus dem Hohenstaufenring sowie die Wegnahme des Parkens definiert. Weiterführend wird die Einrichtung einer "Umweltverbundachse" mit Radverkehr, Straßenbahn und Anlieger*innen aufgeführt. Im Oktober 2019 hat die Bezirksvertretung Innenstadt darüber hinaus eine Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz beschlossen:

Ratsinformationsdienst: Zülpicher Platz - Veränderungen Informationen Beratungen

Der nördliche Gehweg weist am Zülpicher Platz größtenteils eine nutzbare Breite von etwa zwei Meter auf, durch Einbauten, beispielsweise Laternenmasten, teilweise weniger. Für die hohe Zahl an Fußgänger*innen in diesem Bereich ist er zu schmal. Zur qualitativen Steigerung des Zülpicher Platzes ist eine Aufhebung der Autoparkplätze notwendig. Durch die Umwandlung der Parkflächen zugunsten von Abstellplätzen für Radfahrende erhöht sich einerseits die nutzbare Breite des Gehweges. Darüber hinaus wird dadurch verhindert, dass Autos illegal abgestellt werden.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit