Baudezernent Höing: "Änderung sorgt für Klarheit und Transparenz"

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 4. April 2017 der Fortschreibung des Kooperativen Baulandmodells zugestimmt. Zuvor hatte ein intensiver Austausch zwischen der Verwaltung und der Wohnungswirtschaft stattgefunden. Das vorrangige Ziel nach bezahlbarem Wohnraum und damit die Grundzüge des Kooperativen Baulandmodells werden in der fortgeschriebenen Fassung stärker betont als bisher.

Zukünftig werden die Bauherren, Investoren und Vorhabenträger dazu verpflichtet, ab einer sogenannten Bagatellgrenze von 20 geplanten Wohneinheiten mindestens 30 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert zu errichten. Gleichzeitig werden sie stärker in die Pflicht genommen, sich an den ursächlichen Folgekosten ihrer Bauvorhaben zu beteiligen. Dies gilt beispielsweise für Kindertagesstätten, Grünflächen und Spielplätze. Die Anwendung des Kooperativen Baulandmodells wird zudem durch eine Vereinfachung der Angemessenheitsprüfung verstärkt.

Ich freue mich, dass nach durchaus kontroversen Diskussionen der Rat der Stadt nun mit Augenmaß den Weg für die geänderte Fassung des Kooperativen Baulandmodells frei gemacht hat. Damit sorgt er für Klarheit und Transparenz,

sagt Baudezernent Franz-Josef Höing.

Das Baulandmodell ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung des geförderten Wohnungsbaus und wird in der geänderten Fassung künftig größere Wirkungskraft entfalten.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit