Acht weitere Grünpfeile verkürzen die Wartezeit
Die Stadt Köln weitet in den nächsten Wochen den Grünpfeil für Radfahrende nochmals auf weitere Standorte aus. An folgenden Stellen im Stadtgebiet werden weitere Grünpfeile für den Radverkehr angebracht:
- Universitätsstraße/Zülpicher Straße (1 Standort)
- Aachener Straße/Walter-Binder-Weg (2 Standorte)
- Innere Kanalstraße/Vogelsanger-Straße (1 Standort)
- Vogelsanger Straße/Mechternstraße (1 Standort)
- Friedrich-Karl-Straße/Niehler Kirchweg (2 Standorte)
- Hansaring/Adolf-Fischer-Straße (1 Standort)
Insgesamt gibt es somit 54 Grünpfeile für den Radverkehr in Köln. Der Grünpfeil für Radfahrende als Verkehrszeichen wurde am 15. November 2021 eingeführt, nachdem die Beschilderung zuvor unter anderen in Köln erprobt wurde. Die Stadt nimmt durch die Beteiligung am Pilotversuch und die bisher umgesetzte Anzahl an Grünpfeilen bundesweit eine Vorreiterrolle ein.
Ascan Egerer, Beigeordneter für Mobilität:
Ich freue mich, dass wir hier als gutes Vorbild vorangehen. Die Grünpfeilregelung ist ein weiterer Baustein zur Förderung des Radverkehrs in Köln. So können Radfahrende sicher abbiegen, wenn andere Verkehrsteilnehmer*innen dabei nicht behindert oder gefährdet werden, und Wartezeiten können vermieden werden. Die Umsetzung dieser Regelung fördert das schnelle Vorankommen und macht somit das Radfahren in der Stadt attraktiver.
Anregungen von Bürger*innen gewünscht
Die Stadt Köln wendet den Grünpfeil für Radfahrende bereits im gesamten Stadtgebiet an und nimmt weitere Vorschläge von Bürger*innen über das Postfach des Fahrradbeaufragten entgegen. Die bislang umgesetzten Standorte sind auf Bürgervorschläge und Planungen der Verwaltung zurückzuführen.
Hintergrund
Der Grünpfeil ermöglicht es Radfahrenden, nach vorherigem Anhalten, auch bei roter Ampel vorsichtig rechts abzubiegen. Gerade für Radfahrende, die unmittelbar Wind und Wetter ausgesetzt sind, haben kurze Wartezeiten eine besondere Bedeutung.
Die Beschilderung "Grünpfeil für den Radverkehr" wurde durch die StVO-Novelle möglich, die am 28. April 2020 in Kraft getreten ist. Mit dem Erlass der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) wurden konkrete Anwendungskriterien für das neue Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für den Radverkehr" erlassen. Anhand dieser Kriterien wird der Grünpfeil für Radfahrende im gesamten Stadtgebiet angewendet. Ein Ausschlusskriterium ist beispielsweise, wenn dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird (grüner Ampelpfeil).