Stadt Köln klagt gegen Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung

Die Stadt Köln zählt zu den kreisfreien Städten, die die neu eingeführte Ungleichbehandlung im Gemeindefinanzierungsgesetz besonders hart trifft. Das neu gestaltete Gemeindefinanzierungsgesetz 2022, das die Verteilung der Finanzausgleichsmittel regelt, bedeutet bei den Schlüsselzuweisungen im städtischen Haushalt ein Minus von rund 32 Millionen Euro. Bei Umsetzung der zweiten Stufe der Reform könnte sich die Lücke im kommenden Jahr sogar noch vergrößern – auf rund 65 Millionen Euro.

Die Reform des Landes sieht bei der Mittelverteilung in diesem Jahr erstmals eine Ungleichbehandlung zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden bei der sogenannten Steuerkraftermittlung vor. Folglich werden den kreisfreien Städten bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer per se höhere Steuersätze und dadurch eine höhere Steuerkraft unterstellt. Demnach erhalten diese weniger Zuweisungen aus dem Finanzausgleich des Landes. Bei gleichem Steueraufkommen und gleichen Steuersätzen erhält eine kreisfreie Stadt so weniger Zuweisungen als eine entsprechende kreisangehörige Stadt.

Diese neu eingeführte Differenzierung der Steuerkraftermittlung zwischen den kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Gemeinden ist nach Auffassung der Stadt Köln, des Städtetages NRW sowie vieler kreisfreier Kommunen weder sachgerecht noch mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für den übergemeindlichen Finanzausgleich vereinbar. Bereits im vergangenen Monat hatte die Stadt Köln daher entschieden, sich der Initiative des Städtetages NRW anzuschließen und an einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 mitzuwirken.

Mit der jetzt erhobenen Klage vor dem Verwaltungsgericht folgt die Stadt Köln einer Aufforderung des Städtetags NRW an die betroffenen kreisfreien Städte. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht dient dazu, den Eintritt der Bestandkraft des Festsetzungsbescheides zu verhindern und damit die Rechtsposition der Stadt bis zur abschließenden Entscheidung über die parallel initiierte Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW zu sichern.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit