Rat beschließt Umsetzung als Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung Köln
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Dienstag, 9. November 2021, beschlossen, dass das Eröffnungsprogramm im Filmhaus Köln mit 25.000 Euro unterstützt werden soll. Nach der feierlichen Eröffnung am 30. Oktober 2021 plant die FK Filmhaus Köln UG nun ein umfangreiches Eröffnungsprogramm bis zum Jahresende 2021, um mit verschiedenen Angeboten auf die Aktivitäten im Haus aufmerksam zu machen und das Filmhaus als Begegnungsort der Filmkultur weiter zu etablieren.
Mit dem Sonderprogramm stellt sich das Filmhaus als Einrichtung der Filmkultur der breiten Öffentlichkeit vor und macht die inhaltliche Konzeption dieses Ortes der Filmkunst bekannt. Im wöchentlichen Rhythmus sollen vor allem Veranstaltungen zur Vermittlung von Filmkultur durchgeführt werden. Besondere Filme werden gezeigt und mit Dozent*innen aus verschiedenen Bereichen nach den Vorstellungen in Filmgesprächen diskutiert. Die Arbeit im Filmhaus für junge Menschen wird in niederschwelligen Schnupperangeboten präsentiert: Der jungen Zielgruppe wird nicht nur die Möglichkeit gegeben, Filme zu deuten, sondern auch selber Techniken zu probieren, um so vom passiven Konsum hin zu einer aktiven und bewussteren Teilhabe mit dem Medium Film angeregt zu werden.
Das Sonderprogramm zur Eröffnung des Filmhauses Köln wird gemäß Ratsbeschluss als Umsetzung einer Maßnahme aus der Kulturentwicklungsplanung (KEP) im Bereich Filmkultur gefördert. In der KEP war zuvor die Wiedereröffnung des Kölner Filmhauses nach umfangreicher baulicher Instandsetzung und mit Abschluss eines langfristigen Mietvertrages zwischen der Stadt Köln und der Betreibergesellschaft, der FK–Filmhaus Köln UG, erfolgreich umgesetzt worden.