Stadt setzt weitere Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan Köln um

Die bestehende Grüne Umweltzone wurde in den vergangenen Wochen um die rechtsrheinischen Stadtteile Stammheim, Dünnwald, Höhenhaus, Mülheim, Buchheim, Holweide, Dellbrück, Höhenberg, Merheim, Brück, Ostheim, Neubrück und Rath/Heumar sowie im linksrheinischen um den Stadtteil Niehl erweitert. Am Dienstag, 1. Oktober 2019, tritt die erweiterte Grüne Umweltzone in Kraft. Die Zone erstreckt sich damit auf eine Fläche von insgesamt 137 Quadratkilometern. Die bisherige Umweltzone gilt weiterhin uneingeschränkt.  

Die Verwaltung setzt damit eine weitere Maßnahme aus der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln um. Mit der Erweiterung der Grünen Umweltzone soll neben der Feinstaubreduzierung auch eine Minderung der Stickstoffdioxidbelastung in den betroffenen Stadtteilen und eine Reduzierung der "Hintergrundbelastung" erreicht werden. Seit Januar 2008 existiert im Kölner Stadtgebiet eine Umweltzone. Diese wurde mit der ersten Fortschreibung des Luftreinhalteplans erweitert und schrittweise mit strikteren Einfahrbeschränkungen versehen. Seit dem 1. Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette diese Zone befahren. Diese Regelung gilt unverändert.

Neben den Autobahnen sind die Düsseldorfer Straße aus Richtung Leverkusen bis zum Mülheimer Zubringer, die Militärringstraße, die Innere Kanalstraße mit der Zoobrücke und die Industriestraße in Niehl als Transitstrecken ausgenommen. Feinstaubplaketten können bundesweit bei vielen Kfz-Werkstätten und bei amtlichen Prüfstellen, die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchungen durchführen, erworben werden. Feinstaubplaketten sind auch in der städtischen Kfz-Zulassungsstelle und in den neun Kundenzentren der Stadt Köln erhältlich. Das Befahren der Umweltzone ohne zulässige Plakette wird mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet.

Weitere Informationen Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit