Rat beschließt Änderung zum 1. April 2023
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 10. November 2022, die Erhöhung der Spielgerätesteuer beschlossen. Der von der Verwaltung vorgelegte Satzungsentwurf zur Besteuerung des Spielvergnügens sieht eine Erhöhung des Steuersatzes von 13,08 Prozent auf 20 Prozent des Einspielergebnisses vor. Die Änderung wird zum 1. April 2023 in Kraft treten.
Die Erhöhung ist das Ergebnis eines Prüfauftrags des Rechnungsprüfungsausschusses sowie eines Vergleichs mit anderen Städten. Der Steuersatz wurde in Köln 15 Jahre lang nicht erhöht und fiel im interkommunalen Vergleich bisher eher niedrig aus. In vielen Großstädten werden – auch aus ordnungspolitischen Gründen – Steuersätze in der nun beschlossenen Höhe erhoben.
Nach dem Wegfall der coronabedingten Kontaktbeschränkungen werden in Köln die Spielstätten wieder gut frequentiert. Die Verwaltung hat daher im Sommer dieses Jahres die Möglichkeit einer Steuersatzerhöhung umfassend geprüft, mit dem Ergebnis, dass eine Anhebung ab 1. April 2023 erfolgen kann.
Neben den Mehrerträgen von perspektivisch rund fünf Millionen Euro pro Jahr wird mit der Anhebung des Steuersatzes auch ein ordnungspolitischer Lenkungszweck verfolgt, indem im Kontext der Suchtprävention ein Beitrag im Kampf gegen die Spielsucht und gegen die Ausbreitung von Spielhallen geleistet wird.