Keine Änderung der Rechtslage: Verkürzung der Frist noch nicht möglich

Die Bundesregierung beabsichtigt, die erforderliche Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband zukünftig von acht auf fünf Jahre zu senken. Dies wurde im Koalitionsvertrag der Parteien aufgenommen. Die Einbürgerungsstelle des Ausländeramtes der Stadt Köln weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim Koalitionsvertrag nicht um geltendes Recht, sondern um eine Absichtserklärung handelt und somit auch die geplanten Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts noch nicht in Kraft getreten sind.

Es gilt weiterhin, dass eine Einbürgerung grundsätzlich nach acht Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland beantragt werden kann. In Sonderfällen kann eine Einbürgerung auch nach weniger als acht Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland erfolgen.  

Informationen zum Verfahren können bei der Einbürgerungsstelle erfragt oder auf der Internetseite der Stadt Köln abgerufen werden. Das Beratungsteam der Einbürgerungsstelle ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr telefonisch erreichbar unter: 0221 / 221-28735.  

Es besteht auch die Möglichkeit, sich per E-Mail an die Einbürgerungsstelle zu wenden.

E-Mail an die Einbürgerungsstelle der Stadt Köln

Weitere Informationen

Deutsche Staatsangehörigkeit - Einbürgerung Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit