Tarife der Rheinischen Musikschule steigen

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurde im Doppelhaushalt 2016 / 2017 eine Gebührenerhöhung für die Rheinische Musikschule vorgesehen, um die von den politischen Gremien beschlossene Reduzierung der Mittel zu kompensieren. Demnach wird der Unterricht um rund fünf Prozent teurer, die in der Satzung verankerte Ermäßigung für KölnPass-Inhaber hat dagegen unverändert Bestand.  

Ab 1. August 2017 wird die Veränderung wirksam und die betroffenen Eltern können rechtzeitig darüber informiert werden. Im gleichen Zuge sollen zwei Vereinfachungen eingeführt werden. Für eine Kündigung reicht künftig eine E-Mail. Zudem gilt der günstigere Jugendlichentarif generell bis zum 21. Lebensjahr. Bisher mussten ab 18. Geburtstag Schulbescheinigungen, Ausbildungsbescheinigungen, Kindergeldbescheide oder Ähnliches eingereicht werden, um weiterhin in den Genuss des günstigeren Tarifs zu kommen.  

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2017 der Gebührenerhöhung zugestimmt. 2004 waren die Gebühren bei den einnahmeträchtigsten Tarifen zuletzt angepasst worden.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit