Aktuell sind 2.683 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert
Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Freitag, 30. Oktober 2020, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 10.418. (Vortag: 10.047) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 202,6.
224 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 45 auf der Intensivstation. Dem Gesundheitsamt wurde keine weitere verstorbene Person, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, gemeldet. Bislang sind damit 151 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind 2.683 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert.
Hinweis: Die Zahl zu den bestätigten Corona-Virus-Fällen und die Zahl der Toten beziehen sich ausschließlich auf Kölner Bürgerinnen und Bürger. Die Zahlen zu den Patienten im Krankenhaus beinhalten nicht nur Kölner Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Erkrankte von außerhalb.
Oberbürgermeisterin Henriette Reker betont:
Die Maßnahmen, die nun auf uns zu kommen, sind hart und schwer, aber leider notwendig. Das machen auch unsere Prognosen für Köln eindeutig klar. Ich hätte es mir, wie viele andere auch, anders gewünscht und habe auch Verständnis, wenn das viele als ungerecht empfinden. Insbesondere in Gastronomie, bei Sport und Kulturveranstaltungen, wo umfangreiche Hygienekonzepte vorliegen, fehlt der Nachweis von Infektionen. Gleichzeitig müssen wir aber feststellen, dass wir bei zwei von drei Personen nicht wissen, wo sie oder er sich angesteckt hat. Wir stehen derzeit an der Schwelle zur Unbeherrschbarkeit der Situation, daher müssen diese harten Einschnitte nun sein.
In Köln gibt es heute noch rund zehn Prozent verfügbare Intensivbetten-Kapazitäten. Daher wurden die Krankenhäuser gebeten, wo möglich den Regelbetrieb herunterzufahren und Isolierstationen zur Verfügung zu stellen.
Ich appelliere erneut an das Land und den Bund, den Krankhäusern den Kostenausfall dafür zu ersetzen,
betont Oberbürgermeisterin Henriette Reker.
Die neue Coronaschutz-Verordnung liegt seit heute Vormittag vor. Über die Regelungen in dieser Verordnung hinaus werden in Köln die bereits geltenden Verbote zum Alkoholkonsum- und verkauf und ebenso die Maskentragepflicht im öffentlichen Raum weiterhin gelten.
Der Krisenstab hat heute außerdem beschlossen, dass über die Corona-Schutzverordnung hinaus ab dem morgigen Samstag, 31. Oktober 2020, Versammlungen nur noch mit 100 Personen zulässig sind. Außerdem verfügt die Stadt für Besucher in Heimen das Tragen einer Maske mindestens mit dem Standard FFP 1.
Der Krisenstab hat heute auch über die Weihnachtsmärkte beraten. Das Land hat für November Klarheit geschaffen. Weihnachtsmärkte und auch das gesellige Zusammensein am Glühweinstand sind bis 30. November nicht möglich. Der Krisenstab hat entschieden, dass aus heutiger Sicht Weihnachtsmärkte auch im Dezember nicht realistisch sein werden. Die Veranstalter werden durch die Stadt entsprechend informiert. Ob im Dezember einzelne Stände vor Gaststätten und Kirchengemeinden möglich sein werden, hängt von der weiteren Entwicklung der Infektionslage und den rechtlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene ab.
Am Montag, 2. November 2020, tritt die neue Coronaschutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die neue Landesverordnung steht im Einklang mit den zusätzlichen Maßnahmen, die die Stadt Köln in den letzten Wochen per Allgemeinverfügung beschlossen hat.
Die neue Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW ist abrufbar unter: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201030_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020.pdf
Aktuelle Regelungen in Köln bis einschließlich Sonntag, 1. November 2020:
- Bei Veranstaltungen sind maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die Stadt Köln lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu (E-Mail: 53-Veranstaltungsanmeldung@Stadt-Koeln.de). Dann gilt drinnen eine Grenze von maximal 250 Teilnehmenden, draußen von 500 Teilnehmenden. Die Regelung, dass die zulässige Teilnehmerzahl zusätzlich auf ein Fünftel der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes beschränkt wird, gilt nicht mehr.
- Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr, darüber hinaus gilt an Wochenenden (Freitag 20 Uhr bis Montag 6 Uhr) ein Verkaufsverbot von Alkohol an Hotspots.
- Von 22 bis 6 Uhr gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum.
- Im öffentlichen Raum dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
- In den öffentlichen Bereichen des Kölner Stadtgebiets, in denen ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Insbesondere gilt diese Verpflichtung in sämtlichen Fußgängerzonen, in Einkaufsstraßen, in der Altstadt, auf den Kölner Ringen, am Rheinufer linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke sowie auf dem Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch.
- Im Einzelhandel gilt: zehn Quadratmeter pro Kunde.
- Private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sind auf maximal zehn Personen begrenzt. Von privaten Feiern in der eigenen Wohnung wird dringend abgeraten. Auch hier erscheint eine Begrenzung auf maximal zehn Personen sinnvoll.
Bislang 430.724 Covid-19-Tests
Vom 25. Februar bis 29. Oktober 2020 wurden von den Kölnerinnen und Kölnern 430.724 Abstriche genommen, davon 2,35 Prozent mit positivem Ergebnis. Seit einigen Wochen steigt der Anteil der Positiv-Testungen deutlich. In den letzten sieben Tagen waren durchschnittlich 7,46 Prozent aller Befunde positiv.
Infektionsfälle in Schulen und Kitas
Aktuell gibt es an 78 Schulen 103 infizierte Schülerinnen und Schüler sowie an 42 Schulen 48 infizierte Mitarbeitende. Des Weiteren gibt es in 23 Kitas 26 infizierte Kinder und 37 infizierte Mitarbeitende in 32 Kitas. Insgesamt 1108 Kontaktpersonen stehen derzeit unter Quarantäne. In Köln gibt es insgesamt 297 Schulen mit 152.049 Schülerinnen und Schülern, 685 Kitas mit 41.986 Kita-Kindern und 918 Tagespflegepersonen beziehungsweise Großtagespflegestellen, die 3.397 Kinder betreuen.
Infektionsfälle in Heimen
Aktuell gibt es in 60 Einrichtungen 107 positive Bewohnerinnen und Bewohner. Darüber hinaus gibt es 134 infizierte Mitarbeiter. Stadt weitet Quarantänepflicht aus Symptomatische Personen, die sich auf das Corona-Virus testen lassen, müssen sich in häusliche Quarantäne begeben und dürfen die Wohnung so lange nicht verlassen und keinen Besuch empfangen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Diese Ausweitung der Quarantänepflicht ordnet die Stadt Köln im Rahmen einer Allgemeinverfügung an, die ab dem heutigen Donnerstag gilt. Wer positiv getestet worden ist, ist verpflichtet, die häusliche Quarantäne weiterhin einzuhalten, auch ohne dass sich das Gesundheitsamt meldet. Aufgrund des hohen Corona-Fallaufkommens kann es etwas dauern, bis Infizierte kontaktiert werden. Häusliche Quarantäne bedeutet, dass positiv auf das Corona-Virus getestete Personen zu Hause bleiben müssen. Sie dürfen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen, nicht einkaufen, nicht zur Arbeit oder zur Schule gehen und keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Kölnerinnen und Kölner, die über ein positives Corona-Testergebnis verfügen, können sich auf der folgenden Seite über die weiteren Schritte informieren: https://www.stadt-koeln.de/artikel/70446/index.html .
Corona-Testzentren
In Köln gibt es ein breites Angebot, sich auf Covid-19 testen zu lassen. Eine Übersicht ist unter https://cms-internet.verwaltung.stadtkoeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/corona-virus/index.html abrufbar. Das Infektionsschutzzentrum im Gesundheitsamt steht aus Kapazitätsgründen nur Reiserückkehrern aus Risikogebieten und Personen, die eine rote Warnmeldung über die Corona-Warn-App erhalten haben, offen. Des Weiteren können sich dort Mitarbeitende der kritischen Infrastruktur testen lassen – dies jedoch nur, wenn sie Kontaktperson der Kategorie 1 zu einem laborbestätigten und dem Gesundheitsamt Köln gemeldeten Corona-Virus-Fall sind. Weitere Informationen sind unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/infektionsschutz-zentrum-im-gesundheitsamt abrufbar.
Auch an Halloween und St. Martin unnötige Kontakte vermeiden
Das Gesundheitsamt ruft auf, an Halloween und an St. Martin nicht an Türen zu klingeln, um Süßigkeiten zu sammeln, wie es Brauch ist. So könnten eventuelle Infektionen weiterverbreitet werden, da Kontaktnachverfolgungen für das Gesundheitsamt im Corona-Infektionsfall kaum möglich sind.
Regelmäßig lüften bei weit geöffnetem Fenster
Das Gesundheitsamt rät, Innenräume über weit geöffnete Fenster regelmäßig für mindestens 15 Minuten zu lüften, um potenziell virushaltige Aerosole zu entfernen.
Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar
Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich aktuelle Zahlen veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221/221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr.
Unter https://www.coronawarn.app/de/ stehen Informationen zur Corona-Warn-App zum Herunterladen bereit.