Aktuell sind 2.735 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert
Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Samstag, 31. Oktober 2020, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 10.781. (Vortag: 10.418) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 201,4.
235 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 53 auf der Intensivstation. Dem Gesundheitsamt wurden drei weitere verstorbene Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, gemeldet. Bei den Verstorbenen waren Vorerkrankungen bekannt. Bislang sind damit 154 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind 2.735 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert.
Hinweis: Die Zahl zu den bestätigten Corona-Virus-Fällen und die Zahl der Toten beziehen sich ausschließlich auf Kölner Bürgerinnen und Bürger. Die Zahlen zu den Patienten im Krankenhaus beinhalten nicht nur Kölner Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Erkrankte von außerhalb. Am Montag, 2. November 2020, tritt die neue Coronaschutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die neue Landesverordnung steht im Einklang mit den zusätzlichen Maßnahmen, die die Stadt Köln in den letzten Wochen per Allgemeinverfügung beschlossen hat.
Die neue Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW ist abrufbar unter
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201030_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020.pdf
Aktuelle Regelungen in Köln bis einschließlich Sonntag, 1. November 2020:
- Bei Veranstaltungen sind maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die Stadt Köln lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu (E-Mail: 53-Veranstaltungsanmeldung@Stadt-Koeln.de). Dann gilt drinnen eine Grenze von maximal 250 Teilnehmenden, draußen von 500 Teilnehmenden. Die Regelung, dass die zulässige Teilnehmerzahl zusätzlich auf ein Fünftel der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes beschränkt wird, gilt nicht mehr.
- Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr, darüber hinaus gilt an Wochenenden (Freitag 20 Uhr bis Montag 6 Uhr) ein Verkaufsverbot von Alkohol an Hotspots.
- Von 22 bis 6 Uhr gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum.
- Im öffentlichen Raum dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
- In den öffentlichen Bereichen des Kölner Stadtgebiets, in denen ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Insbesondere gilt diese Verpflichtung in sämtlichen Fußgängerzonen, in Einkaufsstraßen, in der Altstadt, auf den Kölner Ringen, am Rheinufer linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke sowie auf dem Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch.
- Im Einzelhandel gilt: zehn Quadratmeter pro Kunde.
- Private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sind auf maximal zehn Personen begrenzt. Von privaten Feiern in der eigenen Wohnung wird dringend abgeraten. Auch hier erscheint eine Begrenzung auf maximal zehn Personen sinnvoll.
Stadt weitet Quarantänepflicht aus
Symptomatische Personen, die sich auf das Corona-Virus testen lassen, müssen sich in häusliche Quarantäne begeben und dürfen die Wohnung so lange nicht verlassen und keinen Besuch empfangen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Wer positiv getestet worden ist, ist verpflichtet, die häusliche Quarantäne weiterhin einzuhalten, auch ohne dass sich das Gesundheitsamt meldet. Aufgrund des hohen Corona-Fallaufkommens kann es etwas dauern, bis Infizierte kontaktiert werden. Häusliche Quarantäne bedeutet, dass positiv auf das Corona-Virus getestete Personen zu Hause bleiben müssen. Sie dürfen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen, nicht einkaufen, nicht zur Arbeit oder zur Schule gehen und keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Kölnerinnen und Kölner, die über ein positives Corona-Testergebnis verfügen, können sich auf der folgenden Seite über die weiteren Schritte informieren: https://www.stadt-koeln.de/artikel/70446/index.html .
Corona-Testzentren
In Köln gibt es ein breites Angebot, sich auf Covid-19 testen zu lassen. Eine Übersicht ist unter https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf53/corona_uebersicht_testangebote_koeln.pdf abrufbar. Das Infektionsschutzzentrum im Gesundheitsamt steht aus Kapazitätsgründen nur Reiserückkehrern aus Risikogebieten und Personen, die eine rote Warnmeldung über die Corona-Warn-App erhalten haben, offen. Des Weiteren können sich dort Mitarbeitende der kritischen Infrastruktur testen lassen – dies jedoch nur, wenn sie Kontaktperson der Kategorie 1 zu einem laborbestätigten und dem Gesundheitsamt Köln gemeldeten Corona-Virus-Fall sind. Weitere Informationen sind unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/infektionsschutz-zentrum-im-gesundheitsamt abrufbar.
Auch an Halloween und St. Martin unnötige Kontakte vermeiden
Das Gesundheitsamt ruft auf, an Halloween und an St. Martin nicht an Türen zu klingeln, um Süßigkeiten zu sammeln, wie es Brauch ist. So könnten eventuelle Infektionen weiterverbreitet werden, da Kontaktnachverfolgungen für das Gesundheitsamt im Corona-Infektionsfall kaum möglich sind.
Regelmäßig lüften bei weit geöffnetem Fenster
Das Gesundheitsamt rät, Innenräume über weit geöffnete Fenster regelmäßig für mindestens 15 Minuten zu lüften, um potenziell virushaltige Aerosole zu entfernen. Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich aktuelle Zahlen veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221/221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr.
Unter https://www.coronawarn.app/de/ stehen Informationen zur Corona-Warn-App zum Herunterladen bereit.