Aktuell sind 2.328 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert
Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Sonntag, 25. Oktober 2020, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 8.640. (Vortag: 8.307) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 152,5.
171 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 38 auf der Intensivstation. Dem Gesundheitsamt wurden sechs weitere verstorbene Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, gemeldet. Eine 95-jährige Kölnerin, eine 64-jährige Kölnerin, eine 80-jährige Kölnerin, eine 94-jährige Kölnerin, ein 89-jähriger Kölner sowie ein 88-jähriger Kölner verstarben in verschiedenen Kölner Krankenhäusern. Bei allen Patienten waren Vorerkrankungen bekannt. Bislang sind damit 143 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind 2.328 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert.
Nach wie vor gelten in Köln folgende Regelungen:
- Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die Stadt Köln lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygieneschutzkonzeptes und Infektionsschutzkonzeptes zu. Dann gilt drinnen eine Grenze von maximal 250 Teilnehmenden, draußen von 500 Teilnehmenden. Die Regelung, dass die zulässige Teilnehmerzahl zusätzlich auf ein Fünftel der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes beschränkt wird, gilt nicht mehr.
- Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr, darüber hinaus gilt an Wochenenden (Freitag 20 Uhr bis Montag 6 Uhr) ein Verkaufsverbot von Alkohol an Hotspots.
- Von 22 bis 6 Uhr gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum.
- Im öffentlichen Raum dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
- In den öffentlichen Bereichen des Kölner Stadtgebiets, in denen ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Insbesondere gilt diese Verpflichtung in sämtlichen Fußgängerzonen, in Einkaufsstraßen, in der Altstadt, auf den Kölner Ringen, am Rheinufer linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke sowie auf dem Rheinboulevard / Rheinpromenade rechtsrheinisch.
- Im Einzelhandel gilt: zehn Quadratmeter pro Kunde.
- Private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sind auf maximal zehn Personen begrenzt. Von privaten Feiern in der eigenen Wohnung wird dringend abgeraten. Auch hier erscheint eine Begrenzung auf maximal zehn Personen sinnvoll.
Corona-Testzentren
Das städtische Testzentrum am Flughafen Köln / Bonn ist täglich rund um die Uhr geöffnet, das städtische Testzentrum am Hauptbahnhof täglich von 7 bis 23 Uhr, das Infektionsschutzzentrum an der Uniklinik montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr (Terminabsprache nötig) und das Infektionsschutzzentrum im Gesundheitsamt am Neumarkt montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr.
Gesundheitsamt empfiehlt regelmäßiges Lüften bei weit geöffnetem Fenster
Angesichts der kühleren Witterung verlagert sich das gesellschaftliche Leben wieder vermehrt in Innenräume. Das Gesundheitsamt rät, diese über weit geöffnete Fenster regelmäßig für mindestens 15 Minuten zu lüften, um potenziell virushaltige Aerosole zu entfernen.
Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar
Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglichaktuelle Zahlen veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr.