Viele Kontrollen und Ansprachen am vergangenen Wochenende

Der Ordnungsdienst der Stadt Köln zieht folgende Bilanz für das Wochenende vom 9. bis 11. Oktober (Freitag bis Sonntag). Am Samstag ab 0 Uhr trat die Allgemeinverfügung der Stadt Köln inkraft. Die Verstoßzahlen der damit neu zu kontrollierenden Regeln ergeben sich daher nur aus den Tagen Samstag und Sonntag. Wichtig: Verstöße gegen die Mund-Nase-Bedeckungs-Pflicht in Fußgängerzonen und den definierten Einkaufsstraßen sowie gegen das Alkoholkonsumverbot ergeben sich erst, wenn Betroffene einer vollziehbaren Anordnung des Ordnungsdienstes nicht nachkommen. Wer der Aufforderung nachkommt, handelt nicht ordnungswidrig. Das nennt sich "gestrecktes Verfahren".

Samstag

Außendienst-Mitarbeitende des Ordnungsdienstes führten in der Tagschicht am Samstag rund 2.680 Ansprachen wegen fehlender oder nicht richtig getragener Mund-Nase-Bedeckung bei Personen durch. So zum Beispiel im Bereich der Fußgängerzone Hohe Straße/Schildergasse/Breite Straße/Ehrenstraße (rund 1.645 Ansprachen), Bereich Altstadt (rund 450 Ansprachen), Bereich Fußgängerzone Porz mit Bahnhofstraße/Wilhelmstraße/Josefstraße (rund 80 Ansprachen), Bereich Mülheim mit Frankfurter Straße/Wiener Platz (rund 460 Ansprachen) und Bereich Dellbrücker Hauptstraße (rund 45 Ansprachen). Laut Mitarbeitenden kamen nur wenige Menschen der Aufforderung nicht nach, eine Mund-Nase-Bedeckung anzulegen.

Außendienst-Mitarbeitende setzten die Kontrollen in der Spätschicht am Samstag fort: Insgesamt wurden in den Bereichen Hohe Straße/Schildergasse/Heumarkt, Domplatte, Wiener Platz, Kalker Hauptstraße, Venloer Straße und Aachener Straße etwa 752 Ansprachen bei Personen wegen fehlender Mund-Nase-Bedeckung durchgeführt. Wegen des ab 22 Uhr geltenden Alkoholkonsumverbots im öffentlichen Raum wurden 58 Ansprachen geführt. Die Hotspots Schaafenstraße und Zülpicher Straße waren unauffällig, dort wurden nur kleinere Gruppen angetroffen. Zwei Betriebe in Hotspots verstießen gegen das Alkoholverkaufsverbot am Wochenende von Freitag 20 Uhr bis Montag 6 Uhr. Überwiegend trafen die Mitarbeitenden auf Verständnis für die neuen Regeln.

Fazit für Samstag:

3.431 Ansprachen wegen fehlender Mund-Nase-Bedeckung in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen, 58 Ansprachen wegen Alkoholkonsumverbot, zwei Verstöße gegen das Alkoholverkaufsverbot in Hotspots.

Sonntag

Die Außendienst-Mitarbeitenden hatten am Sonntag in der Tagschicht sehr viel an der Domtreppe zu tun. Dort führte der Ordnungsdienst 969 Ansprachen wegen fehlender Mund-Nase-Bedeckung durch, 345 Ansprachen wurden wegen Ansammlungen geführt. Hintergrund ist die regionale Anpassung des Ansammlungs- und Kontaktverbotes in Köln auf maximal fünf Personen, die sich zusammen im öffentlichen Raum als Gruppe aufhalten dürfen. Die CSD-Demo bewertet der Ordnungsdienst als sehr vorbildlich und korrekt durchgeführt. Vormittags wurden etwa 300 CSD-Feiernde an der Domtreppe angetroffen. Diese Ansammlungen konnten einvernehmlich aufgelöst werden, nachmittags waren es rund 400 CSD-Feiernde an der Domtreppe. Auch diese Ansammlungen wurden ohne Vorkommnisse aufgelöst. Der Spätdienst setzte die Kontrollen fort und kontrollierte die Bereiche Schaafenstraße, Domtreppe/Domplatte/Weltjugendtagsweg, Porz-City, Rheinbouelvard und Wiener Platz. Insgesamt wurden 1.522 Ansprachen wegen fehlender Mund-Nase-Bedeckung geführt, ferner 33 Ansprachen wegen des Alkoholkonsumverbotes in der Öffentlichkeit.

Fazit für Sonntag: 2.491 Ansprachen wegen fehlender Mund-Nase-Bedeckung in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen, 33 Ansprachen wegen Alkoholkonsumverbot, 712 Ansprachen wegen Ansammlungen.

Gesamtbilanz der Verstöße gegen die CoronaSchVO NRW (10./11. Oktober 2020):

  • Gastronomie: 19 Verstöße
  • Fehlende Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV: 15 Verstöße
  • Fehlende Mund-Nase-Bedeckung im Einzelhandel, in Einkaufszentren, an Marktständen und in Gaststätten: 44 Verwarngelder à 50 Euro,
  • Fehlende Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum: 5.922 Ansprachen (Allgemeinverfügung der Stadt Köln, regionale Anpassung der CoronaSchVO)
  • Alkoholkonsumverbot ab 22 Uhr: 91 Ansprachen (Allgemeinverfügung der Stadt Köln, regionale Anpassung der CoronaSchVO NRW)
  • Alkoholverkaufsverbot an Hotspots: 2 Verstöße (Allgemeinverfügung der Stadt Köln, regionale Anpassung der CoronaSchVO NRW)
  • Veranstaltungsverbot missachtet: 1 Verstoß
  • Anzeigepflicht bei Veranstaltungen missachtet: 1 Verstoß
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit