Auf dem Gebiet sollen 210 Wohnungen sowie Einzelhandel und Büros entstehen

Für das Vorhabengebiet an der Sechtemer Straße/ Bonner Straße in Köln-Raderberg hat der Kölner Stadtrat in seiner Sitzung am 3. Februar 2022 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan-Entwurf gefasst. Ziel der Planung ist, auf dem Baugebiet "Sechtemer Straße/ Bonner Straße" rund 210 Wohnungen sowie Einzelhandel und Büros zu realisieren. Grundlage der Planung ist das städtebauliche Konzept des Büros O & O Baukunst aus Köln. Durch das Vorhaben soll ein Beitrag zur Deckung des großen Wohnraumbedarfs der Stadt Köln geleistet werden. Vorgesehen ist die Realisierung eines breiten Spektrums an Wohntypologien mit Kleinappartements, Familienwohnungen und Loftwohnungen. Rund 40 Prozent der für Wohnen vorgesehenen Geschossfläche werden als öffentlich geförderte Wohnungen realisiert. Im Erdgeschoss ist die Ansiedlung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, Schank- und Speisewirtschaften und sonstigem wohnverträglichem Gewerbe vorgesehen. Die Nutzungsmischung kann einen Beitrag zur wohnungsnahen Versorgung und zur Belebung des zukünftigen Stadtquartiers Parkstadt Süd leisten.

Planung Parkstadt Süd

Das Vorhabengebiet "Sechtemer Straße/ Bonner Straße" ist durch seine zentrale Lage im Entwicklungsgebiet der Parkstadt Süd eng mit der städtebaulichen Gesamtplanung dieses neuen Stadtquartiers verbunden. Die städtebaulichen Ziele für das Vorhabengebiet sind in der Entwicklungsplanung Parkstadt Süd konkret dargestellt. Hierbei bildet das Projekt an der Sechtemer und Bonner Straße als Auftakt den ersten Baustein und wird als Pilotprojekt die zukünftige städtebauliche Entwicklung prägen. Die Parkstadt Süd ist Kölns größtes Stadtentwicklungsprojekt der kommenden Jahre. Sie soll die südliche Innenstadt mit den angrenzenden gewachsenen Stadtvierteln von Bayenthal, Raderberg, Zollstock und Sülz verbinden und ergänzen. Es wird ein neues urbanes Quartier mit etwa 3.500 Wohnungen und rund 4.300 Arbeitsplätzen entstehen. Mit der Planung soll insgesamt ein Beitrag zur Minderung des stetigen Drucks auf dem Kölner Wohnungsmarkt geleistet werden. Neben der Schaffung bezahlbarer Wohnungen und neuer Arbeitsplätze sind die Errichtung von Kindertagesstätten, Schulen und Einrichtungen zur Nahversorgung sowie die Vervollständigung des Inneren Grüngürtels im Süden Teil der Planung.

Bebauungsplanverfahren

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2019 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch (BauGB) für das Verfahren zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Vorhabengebiet "Sechtemer Straße/ Bonner Straße" in Köln-Raderberg beschlossen. Anschließend wurde die Öffentlichkeit durch den Aushang der Planung in der Zeit vom 11. September bis 25. September 2019 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichtet. Auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes und des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung mit seinem Beschluss am 19. März 2020 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Daraufhin hat die Stadt Köln vom 2. August 2021 bis 15. September 2021 eine Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage genannt) durchgeführt. Dabei konnten die Bürger*innen während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgeben. Im Anschluss der Offenlage wurde eine Änderung der Planung vorgenommen. Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung berührt waren, wurde eine erneute Offenlage des Bebauungsplans durchgeführt. Auch während der erneuten Offenlage konnten Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfes vorgebracht werden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 3. Februar 2022 über die Stellungnahmen aus der Offenlage und der erneuten Offenlage entschieden und den Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gefasst.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit