Stadt hat planerische Rahmenbedingungen entworfen und stellt Konzept vor
Das Belgische Viertel im Stadtteil Neustadt/Nord, zwischen Venloer Straße, Brabanter Straße, Aachener Straße und Eisenbahngelände, hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem der beliebtesten Kölner Wohngebiete, aber auch in ein angesagtes Szeneviertel entwickelt. Insbesondere ein verändertes Freizeitverhalten führte dazu, dass der öffentlichen Raum vermehrt als Treffpunkt und für ein geselliges Beisammensein in den Abendstunden genutzt wird. Dies führte zu stärkeren Konflikten mit den Anwohnern rund um den Brüsseler Platz. Zudem besteht das Risiko für ein Zurückdrängen der Wohnnutzung zugunsten der Umwandlung in Gewerbe- oder Einzelhandelsflächen beziehungsweise in Gastronomiebetriebe.
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans sollen städtebauliche Fehlentwicklungen verhindert werden. Die Stadt will einerseits die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um die vorhandene Wohnnutzung zu schützen, zu erhalten und fortzuentwickeln. Andererseits sollen die im Sinne der besonderen Eigenart gebietsprägenden sowie im Einklang mit dem Schutzbedürfnis Wohnen stehenden gewerblichen Nutzungsstrukturen erhalten bleiben.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung im Dezember 2017 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für das weitere Verfahren beschlossen. Das Planungsamt stellt daher das städtebauliche Planungskonzept am Dienstag, 27. Februar 2018, um 19 Uhr öffentlich vor. Die Präsentation erfolgt im Königin-Luise-Gymnasium, Pädagogisches Zentrum, Eingang Albertusstraße 19a, Köln-Altstadt/Nord. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen und mit den Fachleuten zu diskutieren.
Für den östlichen Bereich des Brüsseler Platzes sowie die Maastrichter Straße ist vorgesehen, dass Gastronomie nur ausnahmsweise zugelassen wird. Zudem soll durch den Ausschluss von Kiosken, Trinkhallen und Imbissen in bestimmten Bereichen eine Pufferzone um den Brüsseler Platz geschaffen werden, damit das Wohnen dort erhalten bleibt und fortentwickelt werden kann. In den Randbereichen des Plangebietes, die an die Versorgungsbereiche von Venloer Straße und Aachener Straße angrenzen, ist ein größerer Entwicklungsspielraum für gewerbliche Nutzungen und insbesondere Einzelhandel und Gastronomie vorgesehen.
Die Bereiche mit hohem Wohnanteil sollen besonders geschützt werden. Hierzu gehören unter anderem Lütticher Straße, Neue Maastrichter Straße, Teile der Antwerpener Straße sowie die nördliche und südliche Bebauung des Brüsseler Platzes. Vergnügungsstätten sollen aufgrund ihres Störpotenzials für das Wohnen im gesamten Plangebiet ausgeschlossen werden.
Telefonische Auskünfte zum städtebaulichen Planungskonzept gibt das Stadtplanungsamt zu den üblichen Bürozeiten unter der Rufnummer 0221 / 221-22864. Schriftliche Stellungsnahmen können bis 14. März 2018 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Innenstadt, Andreas Hupke, Ludwigstraße 8, 50667 Köln, gerichtet werden, dies ist auch per E-Mail möglich.