Verwaltung legt politischen Gremien städtebauliches Planungskonzept vor
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes will die Stadt Köln einer Fehlentwicklung im Belgischen Viertel, Stadtteil Neustadt-Nord, entgegensteuern. Hierzu legt die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss für seine Sitzung am 9. November 2017 eine Beschlussvorlage mit einem städtebaulichen Planungskonzept vor, das unter anderem die Bereiche Wohnen und Arbeiten sowie Gewerbe und Handel klar definiert und steuernd eingreift. Auf diese Weise soll künftigen Nutzungskonflikten vorgebeugt werden. Die Vorlage enthält auch den Beschluss zur Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Belgische Viertel hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten zu einem der beliebtesten Kölner Wohngebiete, aber auch zu einem angesagten Szeneviertel entwickelt. Neben seiner Funktion als innerstädtischer Wohnstandort weist das Belgische Viertel eine äußerst vielschichtige gewerbliche und kulturelle Nutzungsstruktur auf.
Gesellschaftliche Rahmenbedingungen und ein verändertes Freizeitverhalten führten in den vergangenen Jahren dazu, dass insbesondere junge Menschen abends und auch bis spät in die Nacht den öffentlichen Raum vermehrt als Treffpunkt und zum geselligen Beisammensein nutzen. Diese Entwicklungen brachten verstärkt Konflikte hervor, insbesondere mit den Bewohnern, die in den Abend- und gerade in den Nachtstunden ihre Ruhe suchen. Es besteht zudem das Risiko einer Zurückdrängung der Wohnfunktion zugunsten einer Umwandlung zu Gewerbe- oder Einzelhandelsflächen beziehungsweise zu Gastronomiebetrieben.
Ziel des so genannten einfachen Bebauungsplans ist es, eine solche städtebauliche Fehlentwicklung mit den Mitteln des Planungsrechts durch Eintragungen und Festsetzungen im Bebauungsplan zu minimieren. So sind beispielsweise für den östlichen Bereich des Brüsseler Platzes sowie die Mastrichter Straße nur noch ausnahmsweise Gastronomiebetriebe vorgesehen. Zudem soll durch den Ausschluss von Kiosken, Trinkhallen und Imbissen in bestimmten Bereiche eine "Pufferzone" um den Brüsseler Platz geschaffen werden, damit das Wohnen dort erhalten und fortentwickelt werden kann. Auch für Lütticher Straße, Neue Maastrichter Straße, Teile der Antwerpener Straße und den nördlichen und südlichen Bereich des Brüsseler Platzes soll es entsprechende Regelungen geben. Komplett ausgeschlossen werden soll die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, also beispielsweise Spielhallen, Wettbüros oder Diskotheken. Die vorhandenen Betriebe genießen einen so genannten "übergeleiteten Bestandsschutz". Dies bedeutet, dass der neue Bebauungsplan für sie keine unmittelbare Auswirkungen hat, sondern nur dann, wenn für den jeweiligen Betrieb Veränderungen vornehmen werden sollen. Dann muss im Einzelfall entschieden werden, ob dies mit den Zielen der planerischen Festsetzungen des Bebauungsplans im Einklang steht.
Das städtebauliche Planungskonzept, das als Grundlage für die spätere Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs dient, wird die Stadt Köln nach den Beschlüssen im Stadtentwicklungsausschuss und in der Bezirksvertretung Innenstadt den interessierten Bürgerinnen und Bürgern bei einer abendlichen Informationsveranstaltung vorstellen. Ort und Zeitpunkt dieser Veranstaltung werden im Amtsblatt der Stadt Köln, auf der städtischen Internetseite und per Pressemitteilung rechtzeitig bekannt gegeben.