Restaurierung und Wiederherstellung des Archivguts kostet 627 Millionen Euro
Der vom Landgericht Köln bestellte Sachverständige Professor Dr. Hartmut Weber, vormals Präsident des Bundesarchivs, hat im Beweisverfahren zu Umfang und Höhe der einsturzbedingten Schäden am Archivgut des Historischen Archivs vor dem Landgericht Köln (LG Köln 5 OH 7/11) nach rund fünfjähriger Stichprobenermittlungs- und Untersuchungsdauer sein etwa 200-seitiges Gutachten vorgelegt. Danach belaufen sich die gerichtsgutachterlich ermittelten Kosten für die Restaurierung und Wiederherstellung des Archivguts auf rund 627 Millionen Euro.
Die ermittelte Schadenssumme umfasst im Wesentlichen alle Kosten von der Rettung des Archivguts über dessen Erfassung, Konservierung, Identifizierung bis hin zur endgültigen Restaurierung und Wiederzusammenführung des verunordneten Archivguts. Hierin sind etwaige trotz Restaurierung verbleibende Minderwerte sowie die finanzielle Bewertung des beim Einsturz endgültig zerstörten beziehungsweise verloren gegangenen Archivguts noch nicht enthalten. Dies kann heute noch nicht abschließend festgestellt werden. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens, welches sich auf das Archivgut konzentriert, sind weitere Schäden wie beispielsweise der Verlust des alten Archivgebäudes.
Die tatsächliche Schadenssumme bezüglich des Archivguts übersteigt damit deutlich den von der Stadt Köln zunächst angenommenen Schaden von rund 400 Millionen Euro. Diese ursprüngliche Zahl, die naturgemäß noch nicht an den Kenntnisstand von heute anknüpfen konnte, beruhte noch auf einer ersten externen sachverständigen Grobschätzung aus der Zeit unmittelbar nach dem Einsturz. Alle Verfahrensbeteiligten können nun bis Juni 2018 etwaige Einwendungen beziehungsweise Ergänzungsfragen zum Gutachten vorbringen. In diesem Beweisverfahren wahrt die Stadt Köln zugleich die Rechte aller Leihgeber, deren Leihgut ebenfalls vom Einsturz betroffen wurde. Nach Hochrechnung des Sachverständigen hätte die Begutachtung jedes einzelnen Archivales der circa 30 Regalkilometer verschütteten Archivguts über 37.000 Ortstermine und circa 210 Personenjahre in Anspruch genommen. Auf Antrag der Stadt Köln hatte das Landgericht Köln daher im Herbst 2013 einen Beschluss erlassen, wonach der Gerichtsgutachter seine Untersuchung zunächst auf eine von ihm zusammen mit einem Stochastiksachverständigen repräsentativ ausgewählte Stichprobe beschränken sollte.