Änderung in Bezug auf Freiraum und Betreuung – neuer Sachstandsbericht

Das Kooperative Baulandmodell wird den reellen Bedürfnissen angepasst. In intensiver Abstimmung zwischen den einzelnen Fachämtern und der Wohnungswirtschaft ist die Änderung der Umsetzungsanweisung erarbeitet worden. Die Regelungen der Umsetzungsanweisung von 2017 sahen vor, dass zu errichtende Spielplätze und Grünflächen über eine entsprechende Mindestgröße verfügen müssen.

Aufgrund dieser Mindestgrößen müssen bisher öffentliche Spielplätze und Grünflächen erst bei größeren Vorhaben realisiert werden. Insbesondere in innerstädtischen Lagen werden diese Schwellenwerte regelmäßig unterschritten. Bei einem Großteil der Fälle werden dann keine Freiflächen und Spielplätze geschaffen, wie es das Kooperative Baulandmodell vorsieht, sondern alternativ eine Ablöse gezahlt.  

Um dem Abhilfe zu schaffen, wird mit der ersten Änderung der Umsetzungsanweisung des Baulandmodells die sogenannte Kombifläche eingeführt. Für Bauvorhaben der Größenordnung von 44 bis zu 108 Wohneinheiten können die Bedarfe von Grün und Spielen durch hochwertige Ausstattung zusammengelegt und als kleinere Kombifläche beide Funktionen erfüllen. So kann der Anspruch einfacher innerhalb der Projektflächen umgesetzt werden, was zu einer besseren Aufenthaltsqualität der einzelnen Vorhaben führt.  

Darüber hinaus wird die Verpflichtung zur Errichtung von Betreuungsangeboten angepasst. Bisher wurde nur bei größeren Vorhaben die Errichtung von Kindertagesstätten gefordert. Bei kleineren Bedarfen sollte eine Ablösezahlung diese Bedarfe an anderer Stelle decken. In der neuen Fassung der Umsetzungsanweisung werden zukünftig auch kleinere Bedarfe im Rahmen kleinerer Betreuungsangebote wie Großtagespflege oder Tagespflege gedeckt.  

Ziel des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln ist die Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum sowie Betreuungsangeboten für Kinder, öffentlichen Spielplätzen und Grünflächen. Dadurch soll die Wohnqualität im neuen Quartier und die des Umfelds gesteigert und zu einer sozial- und klimagerechten Stadtentwicklung beigetragen werden.  

Der aktuelle (vierte) Sachstandsbericht gibt Auskunft über den Stand und die Anwendungsfälle des Kooperativen Baulandmodells in 2021: 43 Planvorhaben sind nach dem Modell 2017 bearbeitet, bei denen mindestens 30 Prozent Wohnfläche öffentlich gefördert werden. Die Bebauungsplanverfahren verteilen sich über alle neun Stadtbezirke und schaffen nach den derzeitigen Planungsständen Baurecht für rund 13.584 Wohneinheiten, davon rund 4.208 öffentlich gefördert.  

Das Kooperative Baulandmodell wird stetig überarbeitet, um möglichst flexibel auch auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können. 2014 wurde das Modell durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und 2017 fortgeschrieben. Es definiert klare Rahmenbedingungen für die Bauherren und verpflichtet diese, einen dreißigprozentigen Anteil ihres geschaffenen Wohnraums im öffentlich geförderten Wohnraumsegment anzubieten und sich stärker an den von ihnen ausgelösten Infrastrukturkosten zu beteiligen.

Der aktuelle Bericht ist hier abrufbar.

Die Vorlage zur Änderung der Umsetzungsanweisung des Kooperativen Baulandmodells soll noch vor der Sommerpause im Rat beschlossen werden.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit