Solide Steuereinnahmen – Haushaltsausgleich im Jahr 2022 möglich
Die Stadt Köln kann nach dem jetzt von Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Stadtkämmerin Gabriele C. Klug eingebrachten Etatentwurf mit einem soliden Etat in das Haushaltsjahr 2019 gehen.
Im Jahr 2019 stehen den Aufwendungen von rund 4,874 Milliarden Euro lediglich Erträge von rund 4,739 Milliarden Euro gegenüber. Hierdurch ergibt sich ein Fehlbetrag von rund 135 Millionen Euro. In den Folgejahren verringert sich die Differenz zwischen Aufwendungen und Erträgen kontinuierlich. In den Jahren 2020 und 2021 reduzieren sich die Fehlbeträge bis auf rund 28 Millionen Euro. Im Jahr 2022 erreicht die Stadt erstmals wieder einen planerischen Überschuss von rund 3,4 Millionen Euro. Dieser – wenn auch geringe – Betrag zeigt, dass das Ziel der Verwaltung, im Jahr 2023 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, ein Jahr früher erreicht werden kann. Hierzu haben ein restriktives Ausgabeverhalten, die teilweise Schließung von Konnexitätslücken, aber auch die gute Wirtschaftslage in Köln wesentlich beigetragen. Die Fehlbetragsquote beträgt für das Haushaltsjahr 2019 2,58 Prozent, die mittelfristige Finanzplanung des Vorjahres ging noch von einer Quote von 4,39 Prozent aus.
Der Etatentwurf wurde heute, 29. August 2018, in den Rat zur Beratung eingebracht. Eine Beschlussfassung ist für Anfang November vorgesehen, so dass der Etat nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde pünktlich zum Jahresbeginn uneingeschränkt wirksam werden kann.
Oberbürgermeisterin Henriette Reker betonte in ihrer Rede:
Diese Planungssicherheit für unsere Verwaltung, aber auch für zahlreiche Akteure der Stadtgesellschaft ist ein hohes Gut, das mir sehr wichtig ist und auf das wir nicht mehr verzichten wollen. Ich bin zufrieden, dass es uns nach 2017 erneut gelungen ist, rechtzeitig den Haushaltsentwurf vorzulegen. Dies sollte ab jetzt eine Selbstverständlichkeit sein.
Die gute konjunkturelle Lage darf uns nicht dazu verleiten, sorglos zu werden, was die finanzielle Lage der Stadt Köln angeht. Wir müssen nach wie vor jede Ausgabe auf den Prüfstand stellen und alles daran setzen, künftig ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Die Aufgaben unserer Stadt sind vielfältig, das lässt sich an dem heute vorgelegten Haushaltsplanentwurf ablesen. Bei der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfs konnte die Verwaltung notwendige Modernisierungen und Personalzusetzungen, aber auch Sonderprogramme für den kommunalen Wohnungsbau, Klimaschutz, Kulturbauten, moderne Verkehrstechnik und Digitalisierung im Etat verankern. Deutliche Steigerungsraten verzeichnen auch die Bereiche Schule, Kinder- und Jugendbetreuung, Sozialausgaben und Seniorenbetreuung. Alle im Haushalt abgebildeten Aufgaben sind wichtig. Und dennoch ist es aus meiner Sicht unverzichtbar, Prioritäten zu setzen. Ich möchte vor allem vier Bereiche stärken: Erstens: Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum. Daher bauen wir die Wohnungsbauleitstelle aus, weiten unsere Möglichkeiten im Bereich der strategischen Grundstücksankaufe aus und verstärken die Abteilung im Wohnungsamt, die für die Einhaltung der so genannten Wohnraumschutzsatzung zuständig ist. Aber das alleine wird nicht reichen, deshalb ist der neue Stadtteil Kreuzfeld ein ganz wichtiges Projekt. Zweitens: Köln wird die Mobilitätswende schaffen! Wir investieren in 2019 noch stärker in die Infrastruktur sowie in die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV und die Förderung des Fahrradverkehrs in unserer Stadt. Drittens: Wenn wir unsere Stadt bereit für die Zukunft machen wollen, müssen wir vor allem in unsere Kinder investieren. Daher erhöhen wir unsere Anstrengungen im Schul- und Kitabau, in der Kinderbetreuung und in der Ausstattung der Schulen. Dazu gehört auch das Thema Digitalisierung. Viertens: Die Attraktivität und Innovationsfähigkeit verdanken wir zu einem großen Teil auch dem Erfolg des Wirtschaftsstandortes Köln. Zudem profitieren wir von einer guten Konjunktur. Und unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen in Köln optimale Rahmenbedingungen vorfinden. Dazu gehört auch die bereits beschlossene Neuaufstellung der Wirtschaftsförderung.
Reker unterstrich:
Die Arbeit der Verwaltung ist kein Selbstzweck, wir sind für die Bürgerinnen und Bürger da. Wir nehmen sie ernst und bringen daher eine systematische Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg und verändern unsere Kommunikation als Verwaltung, um transparenter, schneller und besser zu informieren.
Stadtkämmerin Gabriele C. Klug wies auf die Erkenntnisse des Kölner Tragfähigkeitsberichts hin, der in diesem Jahr erstmals Teil des vorgelegten Haushaltsentwurfes ist:
Die aufgezeigte, deutliche Tragfähigkeitslücke des Berichtes zeigt, dass wir den eingeschlagenen Sanierungspfad nicht verlassen dürfen, um die Stadt Köln nachhaltig und generationengerecht für die Zukunft aufzustellen.
Die Stadt Köln stellt mit über 835 Millionen Euro nach wie vor die meisten Eigenmittel (netto, also um Erträge bereinigt) für die laufenden Aufgaben des Dezernates für Bildung, Jugend und Sport zur Verfügung. Davon fließen über 281 Millionen Euro in Schulträgeraufgaben, 247 Millionen Euro in die Kindertagesbetreuung und 236 Millionen Euro in Hilfe für junge Menschen und ihre Familien.
Mit über 675 Millionen Euro netto finanziert der städtische Etat die Aufgaben des Dezernates für Soziales, Integration und Umwelt. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Pflichtaufgaben. Auf freiwillige beziehungsweise disponible Leistungen wie etwa eine Intensivierung der Prüfungen nach Wohnraumschutzsatzung (Stichwort: Airbnb), die Umsetzung der Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung, eine Verbesserung des Drogenhilfeangebotes (dem Grunde nach pflichtig, Umfang beeinflussbar), eine Ausweitung der Seniorenberatung und Projekte für den Klimaschutz entfallen rund 25 Millionen Euro.
440 Millionen netto fließen in den Bereich des Dezernates für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht. Dessen Budget ist geprägt durch die Bereiche Personal- und Verwaltungsmanagement, Feuerwehr und Zentrale Dienste. Deutlich aufgestockt wurden die Mittel für eine fortschreitende Digitalisierung, für einen Ausbau des Ordnungs- und Verkehrsdienstes und für die Umsetzung des Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplans sowie das Notfallsanitätergesetz im Bereich der Feuerwehr.
Das Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur erhält über investive Mittel hinaus einen Zuschuss in Höhe von 154 Millionen Euro. Schwerpunkte sind unter anderem der Aufbau einer gemeinsamen Tunnel- und Verkehrsleitzentrale, die Umsetzung von Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, zur Förderung des Fahrradverkehrs und zur Luftreinhaltung sowie die Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur.
Für die Aufgaben des Dezernates für Kunst und Kultur werden 100 Millionen Euro netto bereitgestellt – davon rund 2,7 Millionen Euro für die Leitprojekte des Dezernates, die sich auf die Neuaufstellung der kommunalen Museumslandschaft, den Aufbau eines Kulturmarketings und den Ausbau der Mittel für die Freie Szene verteilen.
92 Millionen Euro netto erhält das Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen. Davon werden unter anderem die Fortführung des Projektes "Starke Veedel – starkes Köln" und die strategische Stadtentwicklungsplanung finanziert sowie Planungen für Projekte wie die Parkstadt Süd, die Via Culturalis, den Ebertplatz und die Hallen Kalk und die Umsetzung der Projektes "Grüne Infrastruktur" und "Kölner Perspektiven 2030".
Auf eine neue Planungsbasis hat der Etatentwurf 2019 die Veranschlagung und Ausweisung der Investitionsmaßnahmen gestellt. Hier waren in den vergangenen Jahren hohe Investitionsmittel für die Fachbereiche ausgewiesen worden, die im Jahresverlauf aber vielfach nicht oder nicht in voller Höhe abgerufen werden konnten. Insbesondere Verzögerungen im Bauablauf und Fachkräftemangel haben hierzu beigetragen. Dieses Verfahren hat der Verwaltungsvorstand jetzt auf ein transparenteres Verfahren umgestellt. Die investive Haushaltsplanung weist ab 2019 Beträge aus, die sich an den tatsächlich erreichbaren Umsetzungsschritten orientieren und die regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden. Zum Vergleich: Die Investitionsauszahlungen, die in den Haushaltsjahren 2015, 2016 oder 2017 im Haushaltsentwurf bereitgestellt waren, lagen zwischen 387 und 593 Millionen Euro. Konkret umgesetzt und damit zahlungswirksam wurden in diesen Jahren durchschnittlich jedoch nur rund 190 Millionen Euro. Mit dem geänderten Verfahren soll somit einerseits sichergestellt werden, dass im Haushalt nur die Investivmaßnahmen ausgewiesen werden, die auch umgesetzt werden können. Andererseits werden aber auch Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden müssen, Mehrbedarfe durch Baubeschleunigungen, Kostenerhöhungen etc. ermöglicht.
Neben den laufenden Ausgaben sieht der Haushaltsplanentwurf für 2019 Investitionen in Höhe von 582 Millionen vor – unter anderem für die Fortführung des kommunalen Wohnungsbauprogramms, den Ankauf von Liegenschaften, den Ausbau der digitalen Infrastruktur an städtischen Schulen, die Erneuerung der Mülheimer Brücke, die Generalinstandsetzung von Straßen und Sportanlagen, den Ausbau des ÖPNV, die Erneuerung von Ampelsteuerungen, die Schaffung von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und den Bau sowie die Sanierung von Spielplätzen und Kunstrasenplätzen.