Überprüfung der Sozialen Erhaltungssatzung "Stegerwaldsiedlung"

Die Verwaltung befragt seit Mitte August in der Stegerwaldsiedlung rund 1.500 Haushalte. Noch bis Freitag, 13. Oktober 2023, ist eine Teilnahme an der Befragung möglich. Die Verwaltung bittet deshalb alle Angeschriebenen, die den persönlichen Fragebogen bisher noch nicht ausgefüllt haben, sich noch zu beteiligen. Je mehr Teilnehmende es gibt, desto aussagekräftiger werden die Ergebnisse der durchgeführten Befragung, die Teil der vertieften sozialräumlichen Untersuchung ist, mit der geklärt werden soll, ob die Anwendungsvoraussetzungen für die bestehende Soziale Erhaltungssatzung noch bestehen.
Die Befragung und die Auswertung der Daten übernimmt die Landesweite Planungsgesellschaft mbH (LPG) aus Berlin im Auftrag der Stadt Köln. Alle, die angeschrieben werden, haben die Möglichkeit, postalisch oder über das Internet an der Befragung teilzunehmen. Es ist wichtig, dass sich möglichst viele dort Wohnende an der Befragung beteiligen, denn nur so ergibt sich ein möglichst umfassendes Bild über die aktuelle Wohnsituation und die Struktur der Haushalte in dem Gebiet. Die Ergebnisse der gesamten Untersuchung werden der Politik als Entscheidungsgrundlage vorgelegt.
Eine Soziale Erhaltungssatzung gibt der Stadt die Möglichkeit, Aufwertungsprozesse in Wohnquartieren sozial verträglicher und behutsamer steuern zu können. Die Wohnbevölkerung soll vor Verdrängungsprozessen geschützt werden, die durch bestimmte bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Wohnungen verursacht werden. Mit diesem städtebaulichen Instrument ist es unter anderem möglich, Einfluss auf die grundsätzliche Erhaltung des Wohnungsbestandes als wesentliche städtebauliche Voraussetzungen für die Erhaltung der im Gebiet vorhandenen Haushalts- und Bewohnerstruktur zu nehmen.
Fragen zur Untersuchung und allgemeine Informationen zum städtebaulichen Instrument "Soziale Erhaltungssatzung" können per E-Mail hier an das Amt für Stadtentwicklung und Statistik gerichtet werden.