Rat beschließt neue Wohnraumschutzsatzung für die Stadt Köln

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 24. Juni 2021, die neue Wohnraumschutzsatzung beschlossen. Die Anpassung der Satzung war erforderlich geworden, weil in NRW zum 1. Juli 2021 das Wohnraumstärkungsgesetz NRW (WohnStG NRW) in Kraft tritt, das das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) als Rechtsgrundlage für die Wohnungsaufsicht und den Erlass kommunaler Satzungen zum Schutz von Wohnraum vor zweckfremder Nutzung ablöst.  

Für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen sieht das neue Gesetz die Vergabe von Wohnraum-ID-Nummern im Sinne einer Anmelde- und Registrierungspflicht für Anbieter vor, die auf diesem Markt aktiv sind.

Dieses Geschäft wurde bislang eher anonymisiert auf den einschlägigen Online-Portalen abgewickelt. Außerdem ist es in den vergangenen Jahren in Köln stark expandiert

sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln. „Die neue Regelung der Anmelde- und Registrierungspflicht macht dieses Marktgeschehen transparenter und nachvollziehbar.“  

Bereits seit 2014 geht die Stadt Köln auf der Grundlage einer kommunalen Wohnraumschutzsatzung verstärkt gegen die zweckfremde Nutzung von Wohnraum vor, um der angespannten Situation auf dem Kölner Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass vorhandener Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen wird, vor allem durch Leerstand oder Umwandlung zur gewerblichen Nutzung sowie in den letzten Jahren zunehmend durch Kurzzeitvermietung vor allem an Touristen, die über einschlägige Internetplattformen vermittelt werden. Zuletzt wurde die Wohnraumschutzsatzung der Stadt Köln Mitte 2019 aktualisiert.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit