Viele Einsätze wegen Ansammlungen im Freien und Partys im privaten Raum
Die Stadt Köln zieht zu Karneval eine gemischte Bilanz: Die überwiegende Mehrheit der Kölnerinnen und Kölner hat sich zwar an die geltenden Corona-Regeln gehalten und im Sinne des Infektionsschutzes pflichtbewusst auf ausgelassenes Feiern verzichtet. Im Gegensatz zum ruhigen Verlauf des vergangenen "Elften im Elften" und der vergangenen Silvesternacht hatte der Ordnungsdienst der Stadt Köln von Weiberfastnacht bis Veilchendienstag deutlich mehr zu tun.
Die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes der Stadt Köln stellten 746 Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung NRW und die Allgemeinverfügungen der Stadt Köln fest. Die meisten Einsätze wurden in den Abend- und Nachtstunden an Weiberfastnacht (Donnerstag), Freitag, Samstag und Sonntag gefahren. An Rosenmontag und Veilchendienstag war die Einsatzlage sowohl tagsüber als auch in den Abend- und Nachtstunden ruhiger. In der Bilanz stechen die Verstöße im Bereich des Ansammlungs- und Kontaktverbots im öffentlichen Raum (CoronaSchVO NRW) und im Bereich der Kontaktbeschränkungen im privaten Raum (Allgemeinverfügung der Stadt Köln) sowie gegen das Prostitutionsverbot heraus: Neben den amtlichen Feststellungen der Einsatzkräfte bei den Streifengängen nutzten zahlreiche Kölnerinnen und Kölner das Servicetelefon des Ordnungsdienstes (0221 / 221-32000), um auf etwaige Verstöße an den tollen Tagen hinzuweisen.
Exemplarisch seien an dieser Stelle folgende besondere Einsätze genannt:
- Samstag und Sonntag mussten Einsatzkräfte von Ordnungsdienst und Polizei Köln mehrfach einen Hotelbetrieb im Bezirk Ehrenfeld überprüfen, weil dort vom Betreiber und von Gästen gegen die Coronaschutzverordnung NRW verstoßen wurde. Während dort am Samstag 21 Verstöße gegen das Prostitutionsverbot festgestellt wurden, waren es am Sonntag mehr als zehn Verstöße gegen das touristische Beherbergungsverbot.
- Bei einer abendlichen Karnevalsparty in der Peterstraße (Innenstadt) versteckten sich bei Eintreffen des Ordnungsdienstes mehrere der 23 Teilnehmenden in Schränken. Den Teilnehmenden drohen Bußgelder von 250 Euro pro Person.
- Weiberfastnacht im Blücherpark: Ein Gastronomiebetrieb veranstaltete dort eine Karnevalsparty im Freien, samt Speisen, Alkohol und anderen Getränken zum Direktverzehr. 50 Personen hatten Anrufer der Einsatzleitstelle vor Ort gemeldet. Mehrere liefen davon, als Ordnungsdienst und Polizei eintrafen. 30 Personen wurden angetroffen – ihnen drohen 250 Euro Bußgeld pro Person. Der verantwortlichen Person der Gastronomie drohen neben Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen das Veranstaltungsverbot und das Alkoholverkaufsverbot weitere Konsequenzen.
Folgende Feststellungen hat der Ordnungsdienst von Weiberfastnacht (8 Uhr) bis Aschermittwoch (1 Uhr) gemacht:
CoronaSchVO und Allgemeinverfügungen der Stadt Köln:
- 7 x Verstoß in der Gastronomie (Außerhaus-Verkauf)
- 2 x Verstoß Verzehrverbot 50 Meter
- 122 x Verstoß Kontakt-/Ansammlungsverbot öffentlicher Raum (CoronaSchVO)
- 205 x Verstoß Kontaktbeschränkung privater Raum (Allgemeinverfügung)
- 323 x Verstoß gegen Maskenpflicht (davon 183 beim "Maskenkontrolltag")
- 9 x Verstoß im Einzelhandel (Hygiene)
- 20 x Verstoß Dienstleistungsbranche
- 1 x Verstoß Alkoholverkaufsverbot (Allgemeinverfügung)
- 5 x Verstoß Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum (Allgemeinverfügung)
- 1 x Verstoß Veranstaltungsverbot
- 51 x Verstoß Prostitution
Weitere Feststellungen:
- 11 x Verstoß Jugendschutz durch Minderjährige
- 3 x Strafanzeige wegen Beleidigung
- rund 75 Verwarngelder wegen Lärms beziehungsweise Störung der Nachtruhe (ausgelöst mehrheitlich durch Partys, bei denen überwiegend auch die Kontaktbeschränkungsverstöße im privaten Raum festgestellt wurden)