Besichtigungstermin für Anwohnerinnen und Anwohner

Die Stadt Köln belegt voraussichtlich ab Ende Juli 2020 eine neue Unterkunft für Geflüchtete in der Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl. Die Unterkunft in Systembauweise bietet Platz für bis zu 150 Personen. In das Gebäude ziehen überwiegend Familien, die bislang in Beherbergungsbetrieben im Stadtbezirk Nippes untergebracht sind, ein. Diese Standorte werden nach dem Umzug der Geflüchteten in den neuen Systembau in Niehl endgültig aufgegeben. In der Pastor-Wolff-Straße stehen insgesamt 30 abgeschlossene Wohneinheiten, jeweils mit eigener Küche und Sanitärbereich in unterschiedlichen Größen, bereit. Die Wohneinheiten sind im Erdgeschoss mehrheitlich barrierefrei, darunter befinden sich auch zwei rollstuhlgerechte Wohneinheiten.  

Das Amt für Wohnungswesen achtet bei der Belegung in besonderem Maße auf die bereits vorhandene Anbindung an Kindergärten und Schulen. Die bisherigen sozialen Bezüge im Stadtbezirk bleiben erhalten und vor allem die Kinder müssen ihr gewohntes Umfeld nicht aufgeben.  

Vor Ort bieten Mitarbeitende der Stadt Köln Beratung und Unterstützung an. Die Fachkräfte des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen stehen auch als Ansprechpartner für Anwohnende zur Verfügung. Zusätzlich wird ein erfahrener Sicherheitsdienst auf dem Gelände anwesend sein. Im Gebäude gibt es Räume für die Sozialarbeit und für den beauftragten Sicherheitsdienst.  

Um Interessierten aus der Nachbarschaft die Möglichkeit zu geben, die neue Unterkunft kennenzulernen, lädt die Stadt Köln vor Einzug der Geflüchteten zu einem Besichtigungstermin ein. Die Unterkunft in der Pastor-Wolff-Straße 2a ist am Dienstag, 21. Juli 2020, von 16 bis 18 Uhr geöffnet. Für Fragen der Anwohnerinnen und Anwohner stehen vor Ort Beschäftigte des Amtes für Wohnungswesen zur Verfügung.  

Die Besichtigung findet unter Einhaltung eines Hygieneschutzkonzeptes statt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, auf dem gesamten Gelände sowie in Warteschlangen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Zusätzlich müssen Teilnehmende ihre Kontaktdaten angeben, um eine Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten. Aufgrund dieser Maßnahmen kann es zu Wartezeiten kommen. Außerdem ist eine Nutzung der sanitären Anlagen nicht möglich.  

Aktuell leben 6.960 Geflüchtete in Einrichtungen der Stadt Köln. Für die Stadt Köln besteht eine gesetzliche Unterbringungsverpflichtung, um die geflüchteten Menschen vor Obdachlosigkeit zu bewahren.  

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit