Vertragskonstruktion soll überarbeitet werden

In den Sitzungen des Hauptausschusses sowie des Betriebsausschusses Bühnen wurde in dieser Woche das Thema Benennung eines vierten (Technischen) Betriebsleiters für die Bühnen Köln mit den politischen Fraktionen diskutiert. Dabei wurden seitens der Politik Fragen hinsichtlich des Gesamtkonstruktes des Vertrages, des Insolvenzrisikos, der persönlichen Haftung des Geschäftsführers der GmbH, des Umfanges der Haftpflichtversicherung der GmbH, der Mitarbeiterstruktur der GmbH sowie der arbeitsrechtlichen Hintergründe zur Arbeitnehmerüberlassung etc. gestellt.  

Wolfgang Ludwig teilte der Kulturverwaltung am 21. Januar 2016 mit Bezug auf den von der Politik hinterfragten Vertragsentwurf mit seiner "Project Management Ludwig GmbH" mit, dass es offensichtlich doch „…Sinn macht, den Vertrag über die Position des 4. Betriebsleiters mit einer natürlichen Person abzuschließen.“ Dazu biete er sich weiterhin gerne an. Hierfür benötige er einen gewissen Zeitrahmen der Vorbereitung innerhalb seiner GmbH, um die Möglichkeiten zu schaffen, dass ein Dienstvertrag mit ihm als natürlicher Person geschlossen werden könne. Er will dafür alle notwendigen Schritte in die Wege leiten.  

Die Verwaltung wird die Beschlussvorlage aufgrund des genannten Sachverhaltes mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses mit Herrn Ludwig überarbeiten und nicht in der geplanten Sondersitzung des Betriebsausschusses Bühnen am 29. Januar 2016 und dem Rat am 02. Februar 2016 vorlegen.  

An der beabsichtigten neuen Struktur der Betriebsleitung der Bühnen mit einem Technischen Betriebsleiter wird festgehalten, allerdings besetzt mit einer natürlichen Person, mit der auch ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden soll. Die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen sind mit Beschluss des Hauptausschusses vom 18.Januar 2016 und des Betriebsausschusses Bühnen vom 19.Januar 2016 geschaffen worden. Der Rat muss die Änderung der Betriebssatzung der Bühnen in seiner Sitzung am 02.Februar 2016 noch beschließen. Die Änderung der Betriebssatzung tritt gemäß § 2 der Änderungssatzung am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die vom Betriebsausschuss Bühnen am 19.Januar 2016 beschlossene "Dienstanweisung zur Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung der Bühnen" wird erst in Kraft gesetzt, wenn der Technische Betriebsleiter tatsächlich sein Amt antritt.  

Die überarbeitete Vorlage zur Benennung von Wolfgang Ludwig als technischer Betriebsleiter der Bühnen wird vorgelegt, sobald die erforderlichen Voraussetzungen durch Herrn Ludwig geschaffen wurden und ein entsprechender Vertrag verhandelt wurde. Er bleibt bis dahin im Rahmen des bereits geschlossenen Beratervertrags weiterhin für die Bühnen der Stadt Köln tätig.  

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit