Die Kölner Sortimentsliste wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen verwendet, um die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente des Einzelhandels eindeutig zu bestimmen. Darüber hinaus ist sie Grundlage für die Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts.  

  • Für Bebauungsplanverfahren, in denen der Aufstellungs- oder Einleitungsbeschluss nach dem 9. Februar 2023 gefasst wurde, gilt die Sortimentsliste, die am 9. Februar 2023 beschlossenen wurde.
  • Für Bebauungsplanverfahren, die nach dem 17. Dezember 2013 eingeleitet wurden, gilt die Sortimentsliste, die am 17. Dezember 2013 beschlossen wurde.
  • Für Bebauungsplanverfahren, die bis zum 17. Dezember 2013 eingeleitet wurden, gilt die Sortimentsliste, die am 28. August 2008 beschlossen wurde.

Maßgeblich ist das Datum des Aufstellungs- oder Einleitungsbeschlusses.

Koelner Sortimentsliste 2023
PDF, 147 kb
Koelner Sortimentsliste 2013
PDF, 156 kb
Kölner Sortimentsliste 2008
PDF, 36 kb