Die Kölner Sortimentsliste wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen verwendet, um die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente des Einzelhandels eindeutig zu bestimmen. Darüber hinaus ist sie Grundlage für die Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts.
- Für Bebauungsplanverfahren, in denen der Aufstellungs- oder Einleitungsbeschluss nach dem 9. Februar 2023 gefasst wurde, gilt die Sortimentsliste, die am 9. Februar 2023 beschlossenen wurde.
- Für Bebauungsplanverfahren, die nach dem 17. Dezember 2013 eingeleitet wurden, gilt die Sortimentsliste, die am 17. Dezember 2013 beschlossen wurde.
- Für Bebauungsplanverfahren, die bis zum 17. Dezember 2013 eingeleitet wurden, gilt die Sortimentsliste, die am 28. August 2008 beschlossen wurde.
Maßgeblich ist das Datum des Aufstellungs- oder Einleitungsbeschlusses.