Eine Grenzvermessung dient der Feststellung, Abmarkung oder amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen, zum Beispiel für einen geplanten Zaunbau oder bei Grenzstreitigkeiten. Dabei erneuern wir durch äußere Einwirkung verloren gegangene Grenzzeichen, machen verdeckte Grenzzeichen wieder sichtbar und überprüfen sie. Eine amtliche Grenzanzeige unterscheidet sich von der Grenzvermessung dadurch, dass verloren gegangene Grenzzeichen nicht erneuert werden.

Wir empfehlen Ihnen, Kontakt zu uns aufzunehmen, bevor Sie einen Antrag stellen. In der Regel gibt es Klärungsbedarf zum Umfang und den Gebühren. Wir beraten Sie gerne.

Umfang und Inhalt

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Kontakt

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Vermessungsabteilung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26078
Telefax
0221 / 221-24162
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung

Anfahrt

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