Eine Grenzvermessung dient der Feststellung, Abmarkung oder amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen, zum Beispiel für einen geplanten Zaunbau oder bei Grenzstreitigkeiten. Dabei erneuern wir durch äußere Einwirkung verloren gegangene Grenzzeichen, machen verdeckte Grenzzeichen wieder sichtbar und überprüfen sie. Eine amtliche Grenzanzeige unterscheidet sich von der Grenzvermessung dadurch, dass verloren gegangene Grenzzeichen nicht erneuert werden.
Wir empfehlen Ihnen, Kontakt zu uns aufzunehmen, bevor Sie einen Antrag stellen. In der Regel gibt es Klärungsbedarf zum Umfang und den Gebühren. Wir beraten Sie gerne.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Vermessungsabteilung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-26078
- Telefax
- 0221 / 221-24162
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Vermessungsabteilung
- Öffnungszeiten
-
Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung