Hebesätze der Stadt Köln

Der Rat hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 folgende Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen:

Hebesatz A (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke):
wie bisher 165 Prozent.

Hebesatz B (für alle übrigen Grundstücke):
von bisher 515 Prozent abgesenkt auf 475 Prozent.

Bis 2024 wurde die Grundsteuer anhand von Einheitswerten berechnet, die im Westen Deutschlands auf einer Bewertung aus dem Jahr 1964 aufbaute. Ziel der Grundsteuerreform ist eine gerechte Besteuerung, basierend auf einer Bewertung der Grundstücke entsprechend ihres heutigen Werts. Damit soll die Wertverschiebung der vergangenen sechs Jahrzehnte abgebildet werden.

Das Grundvermögen wird in Nordrhein-Westfalen nach dem sogenannten
Bundesmodell bewertet. Für die Bewertung der Grundstücke zuständig ist das örtliche Finanzamt, also die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Hebesatz wurde nach der Bewertung durch die Finanzverwaltung vom Rat beraten und beschlossen.

Die Grundsteuer wird im Jahr 2025 erstmalig nach neuem Recht veranlagt. Die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer bemisst sich – wie bislang auch – nach der folgenden Formel:

Grundsteuerwert-
bescheid

x Steuer-
messzahl=

Grundsteuermess-
bescheid

x Hebesatz=

Grundsteuerbescheid

Als Grundlagenbescheid

gerichtet an 
Eigentümer*innen.
Auf Basis der in der
Feststellungs- erklärung
angegebenen
Informationen wird
der Grundsteuerwert der
Immobilie festgesetzt.

 

Als Grundlagenbescheid

gerichtet an
Eigentümer*innen.
Als grundlegende
Dateninformation an die
Stadt Köln.

 

Als Bescheid

gerichtet an
Eigentümer*innen. 
Er setzt die zu
zahlende
Grundsteuer fest.

Zuständig: Ihr örtliches Finanzamt

Zuständig: Steueramt der Stadt

Mit Festlegung der oben genannten Hebesätze gewährleisten wir Aufkommensneutralität, so dass das prognostizierte Grundsteueraufkommen für 2025 dem Ertrag entspricht, den wir auch ohne Grundsteuerreform vereinnahmt hätte.

Für die oder den einzelnen Steuerpflichtige*n kann es in Folge einer veränderten Grundstücksbewertung, auf die wir keinen Einfluss haben, trotzdem zu einer niedrigeren oder höheren Belastung kommen.

Aktuelle Informationen zum Sachstand der Umsetzung der Grundsteuer in Köln finden Sie im Ratsinformationssystem (Stand 12. Dezember 2024).

Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?

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Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

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Musterbescheid

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Wie werden die Grundstücke genau bewertet?

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Wer beantwortet Fragen zur Grundsteuerreform?

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Glossar

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Archiv

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