Wir bieten Ihnen als Eigentümer*in eines Grundstückes die Möglichkeit an, abgeschlossene, archivierte Bauakten für Ihr Grundstück einzusehen.
Es handelt sich um ein freiwilliges Serviceangebot, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einsichtnahme und auf das Vorhandensein abgeschlossener Bauakten. Die Archivierung der Aktenordner dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Aus organisatorischen Gründen können Termine, die für unterschiedliche Tage vereinbart wurden, nicht zusammengelegt werden.
Wer erhält Einsichtnahme?
Da die Aktenordner eine Vielzahl persönlicher Daten enthalten, gewähren wir die Akteneinsicht zum Schutz des Eigentums (Datenschutz, Einbruchsicherung, Immobilienspekulation) nur Personen mit berechtigtem Interesse:
- Eigentümer*innen
- von Eigentümer*innen schriftlich Bevollmächtigte*r
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Zentrales Aktendepot
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln (Eingang über die Rolshover Straße) -
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- Telefon
- 115 oder 0221 / 221-0
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Zentrales Aktendepot