Die Beseitigung bestimmter Anlagen und Gebäuden ist anzeigepflichtig, Sie benötigen keine Baugenehmigung. Der Begriff der Beseitigung bezeichnet den kompletten Abbruch und schließt die vorschriftsmäßige Entsorgung des Bauschutts mit ein. Für einen teilweisen Abbruch hingegen benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Die Anzeigepflicht besteht ausschließlich für:

  • nicht freistehende, also angebaute Gebäude der Gebäudeklassen 2 bis 5
  • grundsätzlich für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie
  • sonstige Anlagen mit einer Höhe von mehr als 10 Metern von der Geländeoberfläche, die keine Gebäude sind.

Eine Erläuterung der Gebäudeklassen finden Sie unter "Was Sie beachten und wissen müssen".

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Was Sie beachten und wissen müssen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
Telefax
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