Mit der neuen Landesbauordnung NRW, die seit 1. Januar 2019 in Kraft ist, hat sich das Verfahren bei Abbrüchen geändert. Informationen zu baurechtlichen Fragen finden Sie auf dieser Seite:

Abbruch und Beseitigung von baulichen Anlagen und Gebäuden

Informationen des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes zu den Vorschriften

Wir möchten Sie auf dieser Seite ausschließlich über die umweltrechtlichen Anforderungen und Pflichten informieren, die bei genehmigungsfreien beziehungsweise lediglich anzeigepflichtigen Vorhaben zu beachten sind. Diese Seite verschafft Ihnen einen ersten Überblick.

Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt ist als zuständige Überwachungsbehörde berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften vor Ort zu kontrollieren und bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Pflichten Anordnungen im Wege von Ordnungsverfügungen zu treffen, die beim Abrissvorgang einzuhalten sind. 

Wir empfehlen Ihnen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller auf der Baustelle tätigen Unternehmen über die gesetzlichen Anforderungen und Pflichten vorab zu informieren, zum Beispiel durch Aushang. Jede einzelne Mitarbeiterin und jeder einzelne Mitarbeiter handelt bei Zuwiderhandlungen möglicherweise ordnungswidrig.

Artenschutz

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Baumschutz

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Immissionsschutz, Wasser und Abfall

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Altlasten

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Kontakt

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