In der örtlichen Zuständigkeit der Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)

Wasserschutzgebiete dienen dem besonderen Schutz der Trinkwasserversorgung. Deshalb ist bei Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten eine besondere Sorgfalt aller am Bauvorhaben Beteiligten zum Schutze von Boden und Grundwasser erforderlich.

Zu diesem Zweck ist in den Wasserschutzgebieten für die Zeit der Bauausführung - entsprechend den Regelungen der geltenden Wasserschutzgebietsverordnungen und den gesetzlichen und allgemeinen Anforderungen zum Boden- und Grundwasserschutz - folgendes besonders zu beachten:

Allgemeines

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

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Bauarbeiten/Baustoffe

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Alarmplan

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Downloads

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