Der Name einer Person kann sich im Laufe des Lebens auf unterschiedliche Weise ändern, sei es durch Eheschließung oder durch öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die verschiedenen Möglichkeiten einer Namensänderung, ob Vorname und/oder Familienname, möchten wir Ihnen hier vorstellen und erläutern.

Bestimmung eines gemeinsamen Familiennamens

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Doppelnamen

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Wiederannahme des Geburtsnamens oder früheren Familiennamens

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Namenserteilung für minderjährige Kinder zum Ehenamen

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Angleichung nach dem Bundesvertriebenengesetz

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Angleichung nach Einbürgerung

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Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz

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Änderung der Reihenfolge der Vornamen

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Öffentlich-rechtliche Namensänderung

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Standesamt
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
115 oder 0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-22391
Kontakt
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Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

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