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Sie können Ihren Vor- oder (und) Familiennamen in Ausnahmefällen auf Antrag ändern, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Was kann ein wichtiger Grund sein?

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Wer kann eine Namensänderung beantragen?

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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