Bitte beachten Sie unseren allgemeinen Hinweis zur Öffnung städtischer Einrichtungen. Sie können uns Ihre Anträge und Unterlagen auch per Post schicken, oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Wir antworten Ihnen und Sie erhalten Ihre Leistungen weiterhin.

Nach einer Trennung kann ein*eine Ehepartner*in von dem anderen einen angemessenen Unterhalt verlangen. Der Anspruch gegen den*der Ehepartner*in richtet sich nach den ehelichen:

  • Lebensverhältnissen
  • Erwerbsverhältnissen
  • Vermögensverhältnissen

Der Trennungsunterhalt umfasst regelmäßig den gesamten Lebensbedarf des*der bedürftigen Ehepartners*in. Da die jeweiligen persönlichen Verhältnisse sehr unterschiedlich sind, muss jeder Einzelfall gesondert geprüft werden.

Downloads und Infos

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Voraussetzungen

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Vorsprache

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Gebühren

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Zentrale Unterhaltsheranziehung
Wiener Platz 2a
51065 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-91450
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Anfahrt

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