Bitte beachten Sie unseren allgemeinen Hinweis zur Öffnung städtischer Einrichtungen. Sie können uns Ihre Anträge und Unterlagen auch per Post schicken, oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Wir antworten Ihnen und Sie erhalten Ihre Leistungen weiterhin.
Nach einer Trennung kann ein*eine Ehepartner*in von dem anderen einen angemessenen Unterhalt verlangen. Der Anspruch gegen den*der Ehepartner*in richtet sich nach den ehelichen:
- Lebensverhältnissen
- Erwerbsverhältnissen
- Vermögensverhältnissen
Der Trennungsunterhalt umfasst regelmäßig den gesamten Lebensbedarf des*der bedürftigen Ehepartners*in. Da die jeweiligen persönlichen Verhältnisse sehr unterschiedlich sind, muss jeder Einzelfall gesondert geprüft werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Zentrale Unterhaltsheranziehung
Wiener Platz 2a
51065 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-91450
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Zentrale Unterhaltsheranziehung
- Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung