Sie sind volljährig, haben das 21. Lebensjahr aber noch nicht vollendet?

Dann können Sie sich in Unterhaltsfragen an uns wenden, denn mit Ihrer Volljährigkeit fällt der Unterhaltsanspruch gegen Ihre Eltern nicht zwangsläufig weg. Wir helfen Ihnen bei der Feststellung, ob und in welcher Höhe Sie Unterhalt von Ihren Eltern beanspruchen können.

Wissenswertes

aufklappen

Vorsprache

aufklappen

Gebühren

aufklappen

Rechtliche Voraussetzungen

aufklappen